Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet "Krumme Hohle" hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 16 Beschluss:052/25S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.06.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:15
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 003/25 Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet "Krumme Hohle" hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Bätz, Emily

 

Um 20:33 Uhr verlassen die Herren Amborn und Kaminski kurzzeitig den Rathaussaal.

 

Herr Kaiser äußert, dass die Fraktion Linke/Grüne dem Beschluss nicht zustimmen kann. Der Aufwand für dieses Wohngebiet ist immens, einschließlich der Suche nach Ausgleichsmaßnahmen. Aufgrund der demografischen Entwicklung hätte sich die Stadt nicht auf diesen B-Plan einlassen sollen.

 

Frau Dr. Simon spricht, weil eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen war, an, dass für das Wohngebiet in Wernshausen festgelegt wurde, dass die Wohngrundstücke eine Fläche von 1.000 m² nicht überschreiten. Daher empfindet sie es als ungerecht, in diesem Wohngebiet größere Grundstücke zuzulassen.

Herr Dr. Svoboda erläutert, dass heute lediglich der Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu fassen ist. Darin steht zur Umweltverträglichkeit unter anderem, dass aufgrund der großen Wohngrundstücke der Bebauungsgrad entsprechend niedriger wird. Das bewertet die Umwelt- und Naturschutzbehörde insofern positiv.

 


 

Beschluss Nr. 052/25S

 

  1.                Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen aus dem Entwurf zur 1. öffentlichen Auslegung, Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung und Entwurf zur 3. öffentlichen Auslegung. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.
  2.                Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  3.                Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden den Bebauungsplan Wohngebiet „Krumme Hohle“, in der Fassung vom 12.05.2025, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen (Planteil 1 von 2) und der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000/2.000 (Planteil 2 von 2), als Satzung.
  4.                Die Begründung zum Bebauungsplan Wohngebiet „Krumme Hohle“ vom 12.05.2025 wird gebilligt.
  5.                Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Wohngebiet „Krumme Hohle“, gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) bei der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Satzung darf frühestens nach Ablauf eines Monats, nachdem die Gemeinde die Eingangsbestätigung für die vorzulegende Satzung von der Rechtsaufsichtsbehörde erhalten hat, bekannt gemacht werden, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung beanstandet. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan Wohngebiet „Krumme Hohle“ mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

15

4

1

-

2