Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 029/25-1  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
BV 029/25
Federführend:20/1 Allgemeine Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Tischer, Kornelia
Beratungsfolge:
Stadtrat Entscheidung
23.06.2025 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden   (044/25S)  
Anlagen:
Haushalt 2025_Stand 17.06.2025

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.)

Der Beschluss des Stadtrates vom 19.05.2025, Beschluss Nummer 031/25S, wird aufgehoben.

 

2.)

Die als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 samt ihren Anlagen wird gemäß §§ 57 und 62 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschlossen.

 

3.)

Der als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Finanzplan für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 wird gemäß §§ 57 und 62 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschlossen.

 

4.)

Der als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Stellenplan wird beschlossen.

 

5.)

Die im Stellenplan 2025 in Teil A: Beamte ausgewiesene Stelle der Hauptamtsleitung erhält einen ku-Vermerk. Folglich können sich sowohl Angestellte als auch Beamte auf die Stellenausschreibung bewerben. Die Entscheidung über das weitere Verfahren zur Stellenbesetzung erfolgt im Haupt- und Finanzausschuss, der nach Ende der Ausschreibungsfrist entsprechend zu informieren und einzubeziehen ist. Die personelle Entscheidung zur Einstellung obliegt wie gehabt dem Stadtrat. Wird die Stelle der Hauptamtsleitung mit einem Angestellten besetzt, ist mit dem Stellenplan 2026 der ku-Vermerk umzusetzen und dementsprechend die Stelle wieder im Stellenplan B: Beschäftigte auszuweisen.

 

6.)

Die Haushaltsstelle 4000.7180 erhält einen Sperrvermerk in Höhe von 10.000,00 betreffend die Kofinanzierung MGH Familienzentrum.

 

7.)

Die Haushaltsstelle 6150.9401 erhält einen Sperrvermerk über 10.000,00 hinsichtlich der bautechnischen Begleitung betreffend die Stiller Gasse 24, 26 und 28.

 

8.)

Die Haushaltsstelle 6150.9880 erhält einen Sperrvermerk über 100.000,00 hinsichtlich der städtebaulichen Bezuschussung betreffend die Stiller Gasse 24, 26 und 28.

 

 


Begründung:

 

Der allen Stadträten vorliegende Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 samt ihren Anlagen enthält alle zum Zeitpunkt der Feststellung bekannten, voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben.

 

Die Ansätze sind soweit wie möglich errechnet oder sorgfältig geschätzt worden.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 19.05.2025 unter der Beschlussnummer 031/25S die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 samt ihren Anlagen, den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 sowie den Stellenplan bereits beschlossen.

 

Darüber hinaus hat der Stadtrat unter der vorgenannten Beschlussnummer folgende Sperrvermerke beschlossen:

 

-          Die Haushaltsstelle 4000.7180 erhält einen Sperrvermerk in Höhe von 10.000,00 € betreffend die Kofinanzierung MGH Familienzentrum.

 

-          Die Haushaltsstelle 6150.9401 erhält einen Sperrvermerk über 10.000,00 € hinsichtlich der bautechnischen Begleitung betreffend die Stiller Gasse 24, 26 und 28.

 

-          Die Haushaltsstelle 6150.9880 erhält einen Sperrvermerk über 100.000,00 € hinsichtlich der städtebaulichen Bezuschussung betreffend die Stiller Gasse 24, 26 und 28.

 

Des Weiteren hat der Stadtrat unter der Beschlussnummer 031/25S folgende Regelung beschlossen:

 

-          Die im Stellenplan 2025 in Teil A: Beamte ausgewiesene Stelle der Hauptamtsleitung erhält einen ku-Vermerk. Folglich können sich sowohl Angestellte als auch Beamte auf die Stellenausschreibung bewerben. Die Entscheidung über das weitere Verfahren zur Stellenbesetzung erfolgt im Haupt- und Finanzausschuss, der nach Ende der Ausschreibungsfrist entsprechend zu informieren und einzubeziehen ist. Die personelle Entscheidung zur Einstellung obliegt wie gehabt dem Stadtrat. Wird die Stelle der Hauptamtsleitung mit einem Angestellten besetzt, ist mit dem Stellenplan 2026 der ku-Vermerk umzusetzen und dementsprechend die Stelle wieder im Stellenplan B: Beschäftigte auszuweisen.

 

Mit Schreiben vom 22.05.2025 hat die Verwaltung die seitens des Stadtrates vom 19.05.2025 beschlossene Haushaltssatzung r das Haushaltsjahr 2025 nebst Anlagen zur Genehmigung bei der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde eingereicht.

 

Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde hat die Stadt Schmalkalden mit Schreiben vom 06.06.2025 darauf hingewiesen, dass der vorgelegte Haushalt 2025 unvollständig und daher nicht prüffähig ist. Es fehlen folgende Anlagen:

 

-          Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 2 Abs. 2 Ziffer 2 ThürGemHV

-          Wirtschaftsplan 2025 der Stadtwerke Schmalkalden GmbH bzw. eine kurzgefasste Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens gemäß § 2 Abs. 2 Ziffer 4 ThürGemHV

 

Demzufolge hat die Untere Rechtsaufsichtsbehörde die Eingangsbestätigung im Sinne des § 21 Abs. 3 ThürKO noch nicht erteilt.

 

Die Verwaltung hat die Stadtwerke Schmalkalden GmbH mit E-Mail vom 06.06.2025 über die Beanstandung des Haushaltes 2025 durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde informiert und das Tochterunternehmen aufgefordert, der Kämmerei die fehlenden Dokumente schnellstmöglich vorzulegen.

 

Der mit dieser Beschlussvorlage vorgelegte Entwurf des Haushaltes 2025 enthält gegenüber dem Entwurf vom 19.05.2025 die Sperrvermerke auf den Haushaltsstellen 4000.7180 (siehe Seite 78), 6150.9401 und 6150.9880 (siehe Seiten 164 und 165), die Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen (siehe Seite 213), die fehlenden Jahresabschlussunterlagen der Stadtwerke Schmalkalden GmbH für das Geschäftsjahr 2023 (siehe Seiten 274 bis 300) sowie den ku-Vermerk im Stellenplan, Teil A: Beamte, Stelle Hauptamtsleitung (siehe Seite 200). Er wird hiermit dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

In diesem Zusammenhang ist der am 19.05.2025 gefasste Beschluss Nummer 031/25S aufzuheben.

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme:
      in Höhe von:

      HHSt:

Ausgabe:
      in Höhe von:

      HHSt:

siehe Begründung

 

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Anlage: Haushaltssatzung r das Haushaltsjahr 2025 einschließlich der dazugehörigen Anlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushalt 2025_Stand 17.06.2025 (7191 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   19.06.2025 08:28:48   Kornelia Tischer