Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
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Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt, dass der Bürgermeister der Stadt Schmalkalden, Herr Thomas Kaminski gemäß § 22 Abs. 2 d der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Schmalkalden vom 25. Juni 2024 ermächtigt und beauftragt wird, beim aktuell laufenden Ausschreibungsverfahren für die Lieferung von elektrischer Energie den Zuschlag für das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erteilen. Begründung: Für den aktuellen Stromliefervertrag mit den Stadtwerken Cottbus vom 19.12.2023/02.01.2024 wurde die Option zur einmaligen Verlängerung der Vertragslaufzeit durch die Stadt Schmalkalden fristgerecht zum 31.12.2025 gekündigt. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im Vergaberecht wurde das Sachgebiet Hochbau- und Gebäudemanagement in Zusammenarbeit mit der Stabstelle Zentrale Vergabe beauftragt, das Ausschreibungsverfahren zur Lieferung von elektrischer Energie für 117 Allgemeinstrom-abnahmestellen, 5 Leistungszähler und 75 Abnahmestellen für die Straßenbeleuchtung der Stadt Schmalkalden für das Jahr 2026, mit der Option auf einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr, im offenen Verfahren nach GWB und VgV durchzuführen. Das ausgeschriebene Gesamtvolumen beläuft sich jährlich auf rd. 1,16 Mio. kWh. Die vereinbarte Jahresstrommenge kann aufgrund der Nutzung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sowie der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technologie um bis zu 20 % vom ursprünglich festgelegten Jahresvolumen abweichen.
Die Bieter können alternativ eine Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien (Grünstrom) oder eine Lieferung von Strom aus einem konventionellen Energiemix (Graustrom) anbieten. Sofern eine Lieferung von Grünstrom angeboten wird, muss der gelieferte Strom während des gesamten Lieferzeitraums bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Bei einer Lieferung von Graustrom werden keine besonderen Anforderungen an die Herkunft des Stroms gestellt. Zur Beachtung des Umweltnutzens wird der Zuschlag auf das günstigste Angebot für die Lieferung von Grünstrom erteilt, sofern die Preisdifferenz gegenüber dem günstigsten Angebot für eine Lieferung von Graustrom einen Differenzbetrag von 1,00 ct/kWh nicht überschreitet. Die Stromausschreibung erfolgt europaweit mit elektronischer Auktion, in der die Bieter ihre Preise festlegen. Eine zweite Ausschreibung, in welcher die Bieter die Preise nochmals korrigieren, ist nicht vorgesehen. Entsprechend der vorgegebenen Terminkette endet die Zuschlagsfrist am 18.09.2025. Da die nächste Stadtratssitzung erst am 22.09.2025 stattfindet, wird vorgeschlagen, den Bürgermeister zu ermächtigen und zu beauftragen, den Zuschlag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu erteilen.
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