Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
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Auch dieser Grundsatzbeschluss ist mit ausreichend zeitlichem Vorlauf zu fassen, um die Fördermittel beantragen zu können, so der Bürgermeister. Er betont, dass ein höherer als der in der Beschlussvorlage mit 20.000 € angegebene Fördersatz angestrebt wird. Zudem ist ein Dienstleistungsangebot für die Feuerwehren der umliegenden Orte geplant, sodass entsprechende Einnahmen erzielt werden.
Herr Liebaug ist von der Notwendigkeit der Anschaffung überzeugt, insbesondere, weil diese Dienstleistung für die Einsatzbereitschaft einer Feuerwehr existenziell ist. Herr Liebaug wiederholt den im Haupt- und Finanzausschuss gegebenen Hinweis, dass für das Dienstleistungsangebot an umliegende Feuerwehren dann dringend die satzungsrechtlichen Grundlagen (Kostensatzung) zu schaffen und zeitnah in den Gremiengang zu geben sind, um erbrachte Leistungen in Rechnung stellen zu können.
Die von Herrn Kaiser im Haupt- und Finanzausschuss gestellten Fragen wurden bisher nicht abschließend beantwortet. Zum einen ist die Schlauchwaschanlage derzeit nicht im Investitionsprogramm enthalten und wäre mit dem Haushalt 2026 entsprechend aufzunehmen. Zum zweiten sollte sich die Verwaltung erkundigen, ob die von der Fa. Maschinenbau Rupprecht angebotenen Serviceleistungen in Frage kommen, um aufgrund der Haushaltslage die Ersatzbeschaffung eventuell zeitlich etwas zu schieben. Zur Beantwortung erteilt die stellvertretende Vorsitzende Herrn Pfunfke das Wort. Er erläutert, dass zur Beantragung von Fördermitteln ein Grundsatzbeschluss zeitnah benötigt wird. Die aktuelle Schlauchwaschanlage kam eigentlich schon mit der Eingliederung der Gemeinde Wernshausen an ihre Leistungsgrenze. Seit Jahren wird die Ersatzbeschaffung zurückgestellt. Hätte die Fa. Maschinenbau Rupprecht den städtischen Wartungsvertrag mit der Fa. Hasenrichter übernommen, wären immense Kosten angefallen (z.B. Fahrtkosten, da die Firma ihren Sitz hinter Hannover hat). Seit Jahren übernehmen einheimische Firmen die Reparaturen, soweit möglich, bzw. die Feuerwehr selbst. Einerseits erbringt die vorhandene Schlauchwaschanlage nicht mehr die notwendige Leistung. Andererseits haben umliegende Schlauchwaschanlagen mittlerweile keine Prüf- und Personalkapazitäten mehr, sodass die Feuerwehr sehr lange auf ihre Schläuche warten muss. Für die Inanspruchnahme externer Schlauchwaschanlagen fallen zudem Kosten an. Fehlende Schläuche kann sich die Feuerwehr im Falle eines Einsatzes ebenso nicht leisten. Frau Kühn dankt Herrn Pfunfke für seine Ausführungen.
Beschluss Nr. 051/25S
Der Stadtrat beschließt:
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