Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 025/25  

 
 
Betreff: Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2024
Hier: Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20/1 Allgemeine Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Tischer, Kornelia
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
13.05.2025    Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
03.06.2025 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Stadtrat Entscheidung
23.06.2025 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden   (042/25S)  
Anlagen:
Haushaltsrechnung 2024_Kurzfassung_Seite 1 bis 5

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Das Ergebnis der Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2024 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 37.587.037,66 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 16.109.307,13 € festgestellt.

 

 

 

 


Begründung:

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wurde am 18.03.2024 durch den Stadtrat beschlossen, mit Schreiben vom 24.04.2024 durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt und im Amtsblatt der Stadt Schmalkalden vom 18.05.2024 veröffentlicht.

 

Der Gesamthaushalt wurde mit einem Volumen von 65.244.741,00 € festgesetzt. Davon entfielen auf die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 38.820.980,00 € und auf die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes 26.423.761,00 €.

 

Nach dem Ergebnis der Jahresrechnung hat der Gesamthaushalt 2024 ein Volumen von 53.696.344,79 €. Davon entfallen auf die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 37.587.037,66 € sowie auf die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes 16.109.307,13 €.

 

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt war im Haushaltsplan 2024 mit 1.879.967,00 € veranschlagt worden. Die für die ordentliche Tilgung der Kredite geplante Pflichtzuführung in Höhe von 1.570.000,00 € galt damit als gesichert. Nach dem Ergebnis der Jahresrechnung beträgt die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt, sprich der Überschuss im Verwaltungshaushalt, lediglich 563.716,93 €. Der zur Deckung der ordentlichen Tilgung der Kredite tatsächlich benötigte Betrag in Höhe von 1.520.497,34 € konnte somit nicht gewährleistet werden. Aufgrund der geringen Zuführung fehlen darüber hinaus die Mittel zur Deckung der investiven Maßnahmen im Vermögenshaushalt.

 

Der Vermögenshaushalt schließt im Haushaltsjahr 2024 mit einem Fehlbetrag von 3.002.992,06 € ab.

 

Der Haushaltsplan 2024 sah eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 998.000,00 € vor. Im Zuge des Jahresabschlusses 2024 wurde der allgemeinen Rücklage ein Betrag von 1.976.764,32 € entnommen. Der vorgenannte Betrag ergibt sich aus der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.023.694,32 € und der Zuführung der im Jahr 2024 nicht verwendeten Fördermittel aus der Thüringer Wärmeplanungskostenerstattungsverordnung in Höhe von 46.930,00 € zur allgemeinen Rücklage. Entsprechend der vorgenannten Verordnung ist der Betrag von 46.930,00 € im Haushaltsjahr 2025 aus der allgemeinen Rücklage zu entnehmen und zweckbestimmt zu verwenden. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Entnahme und Zuführung verringert sich der Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2024 von 2.023.694,32 € auf 46.930,00 €. Somit liegt die allgemeine Rücklage mit 46.930,00 € um 677.255,93 € deutlich unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrücklage von 724.185,93 €.

 

Mit der zuvor dargelegten Entnahme aus der allgemeinen Rücklage konnte das Gesamtdefizit der Jahresrechnung 2024 in Höhe von 2.439.275,13 € (Verwaltungshaushalt +563.716,93 € und Vermögenshaushalt -3.002.992,06 €) nicht vollständig ausgeglichen werden. Das verbleibende Defizit in Höhe von 462.510,81 € musste somit als Soll-Fehlbetrag in der Jahresrechnung 2024 unter der Haushaltsstelle 9200.3920, Durchbuchung von Soll-Fehlbeträgen, veranschlagt und als Kasseneinnahmerest in das Haushaltsjahr 2025 übertragen werden. Die Kompensation des Soll-Fehlbetrages muss dann im Haushaltsjahr 2025 vollzogen werden.

 

Im Haushaltsjahr 2024 erfolgen Kreditaufnahmen in Höhe von insgesamt 2.150.000,00 €. Dieser Betrag setzt sich aus der Kreditaufnahme aus der Haushaltssatzung 2024 in Höhe von 1.550.000,00 € und aus der Kreditaufnahme zur Umschuldung eines bestehenden Kredites in Höhe von 600.000,00 € zusammen.

 

Der Betrag der Kredittilgungen belief sich im Haushaltsjahr 2024 auf insgesamt 2.120.497,34 €. Hiervon fielen 1.520.497,34 € für ordentliche Tilgungen und 600.000,00 € für eine Umschuldung an.

 

Der Stand der Schulden der Stadt Schmalkalden zum 31.12.2024 betrug 15.797.450,28 €. Dies entspricht bei einer seitens des Einwohner- und Meldeamtes für die Stadt Schmalkalden mitgeteilten Einwohnerzahl von 20.334 (Stichtag 31.12.2024) einer Pro-Kopf-Verschuldung von 776,90 €.

 

Zur Sicherstellung der Kassenliquidität musste der Kassenkredit im Haushaltsjahr 2024 sehr häufig, nämlich 181 Tage, in Anspruch genommen werden. Für die insgesamt 181 Tage sind Überziehungszinsen in Höhe von 39.670,24 € angefallen.

 

Im Verwaltungshaushalt wurden keine Haushaltsausgabereste übernommen bzw. in Abgang gestellt.

Die Bildung von Haushaltseinnahmeresten im Verwaltungshaushalt ist von Gesetzes wegen nicht zulässig. Somit fallen im Verwaltungshaushalt auch keine Abgänge auf Haushaltseinnahmereste an.

 

Im Rahmen der Jahresrechnung 2024 wurden im Vermögenshaushalt keinerlei Haushaltseinnahmereste und Haushaltsausgabereste übertragen.

 

Im Vermögenshaushalt wurden Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von insgesamt 18.578,28 € wie folgt in Abgang gestellt:

 

Haushalts-

stelle

Bezeichnung

Abgänge auf

Haushaltsausgabereste

0600.9350

Zentrale Dienste; Erwerb v. bewegl. Sachen d. Anlagevermögens

 9.054,85 €

1300.9400

Feuerwehr Asbach, Garagenanbau; Baumaßnahme

  1.053,26 €

46407.9400

Kita Hedwigswiese; Baumaßnahme

     712,21 €

6300.050.9500

Schmalkalden, Quellenweg, Ludwigsweg etc; Baumaßnahme

  2.090,41 €

8800.024.9500

Postgebäude Altmarkt 10, Neugestaltung Außenanlagen; Baumaßnahme

 

  5.667,55 €

Gesamt

 

18.578,28 €

 

Abgänge auf Haushaltseinnahmereste waren im Zuge des Jahresabschlusses 2024 nicht erforderlich.

 

Bis zum Abschluss des Haushaltsjahres 2024 konnten nicht alle zum Soll gestellten Forderungen vereinnahmt werden. Demzufolge wurden im Verwaltungshaushalt Kasseneinnahmereste in Höhe von insgesamt 1.003.738,71 € in das Haushaltsjahr 2025 übertragen. Hier liegen die Schwerpunkte im Bereich der Gewerbesteuer, der Grundsteuer, der Spielapparatesteuer, der Mahngebühren und Säumniszuschläge sowie der Verzinsung von Steuernachforderungen.

 

Im Vermögenshaushalt wurden Kasseneinnahmereste in Höhe von 798.481,16 € in das Haushaltsjahr 2025 übernommen. Diese betreffen insbesondere Zuweisungen vom Freistaat Thüringen sowie die Veranschlagung des Soll-Fehlbetrages aus dem Jahr 2024 (Durchbuchung des Soll-Fehlbetrages).

 

Forderungen, die endgültig nicht mehr verwirklicht werden können, wurden im Verwaltungshaushalt als Kasseneinnahmereste in Höhe von insgesamt 503.600,61 € in Abgang gestellt. Hier liegen die Schwerpunkte im Bereich der Gewerbesteuer und der Verzinsung von Steuernachforderungen.

Im Vermögenshaushalt wurden Abgänge in Höhe von insgesamt 189.730,60 € gebucht. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Zuweisungen vom Freistaat Thüringen.

 

Im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sind keine Kassenausgabereste und Abgänge auf Kassenausgabereste aus Vorjahren gebucht worden.

 

 

 

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme:

       in Höhe von:

       HHSt:

Ausgabe:

       in Höhe von:

       HHSt:

siehe Begründung

 

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Anlage: Haushaltsrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2024 in Kurzfassung, Seiten 1 bis 5

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsrechnung 2024_Kurzfassung_Seite 1 bis 5 (52 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   05.05.2025 14:51:07   Kornelia Tischer