Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Tagesordnung - 37. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden  

 
 
Bezeichnung: 37. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
Gremium: Stadtrat
Datum: Mo, 06.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:42
Raum: Rathaussaal
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bericht des Schülersprechers des Philipp-Melanchthon-Gymnasiums Schmalkalden über die Schulpartnerschaft mit dem Fremdsprachengymnasium in Montana (Bulgarien)      
Ö 3  
Informationen des Bürgermeisters      
Ö 4  
Berichte aus den Ausschüssen      
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Beschluss Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.09.2023  
SR/2023/057  
Ö 7  
Erklärung des Stadtrates Schmalkalden zum Krieg in Israel      
Ö 8  
Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen mit Wirkung zum 01.01.2024  
Enthält Anlagen
BV 125/23  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Stadt Zella-Mehlis wird mit Wirkung zum 01.01.2024 als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen aufgenommen.

 

  1. Anlässlich der unter Punkt 1. definierten Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen werden die jeweiligen Anteile der einzelnen Verbandsmitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen von gegenwärtig
     

Landkreis Schmalkalden-Meiningen:  67,50 %

Stadt Schmalkalden:   31,00 %

Stadt Steinbach-Hallenberg:    1,50 %
 

mit Wirkung zum 01.01.2024 wie folgt geändert bzw. neu begründet:

 

Landkreis Schmalkalden-Meiningen:  66,50 %

Stadt Schmalkalden:   30,50 %

Stadt Steinbach-Hallenberg:    1,50 %

Stadt Zella-Mehlis:      1,50 %.

 

  1. Im Hinblick auf die Realisierung der unter Punkt 1. definierten Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen sowie hinsichtlich der Verwirklichung der unter Punkt 2. definierten Änderung bzw. Neubegründung der jeweiligen Anteile der einzelnen Verbandsmitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen wird die von Seiten des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vorgelegte und als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Verbandssatzung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen beschlossen.

 

  1. Die seitens der Stadt Schmalkalden in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen entsendeten Verbandsräte werden bevollmächtigt, der unter Punkt 1. definierten Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, der unter Punkt 2. definierten Änderung bzw. Neubegründung der jeweiligen Anteile der einzelnen Verbandsmitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen sowie der unter Punkt 3. definierten, seitens des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vorgelegten und als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügten Verbandssatzung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen in einer Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zuzustimmen.

 

 

 

 

 

   
    05.09.2023 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 3 - Empfehlung
   

Beschlussempfehlung:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Stadt Zella-Mehlis wird mit Wirkung zum 01.01.2024 als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen aufgenommen.

 

  1. Anlässlich der unter Punkt 1. definierten Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen werden die jeweiligen Anteile der einzelnen Verbandsmitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen von gegenwärtig

 

Landkreis Schmalkalden-Meiningen:  67,50 %

Stadt Schmalkalden:    31,00 %

Stadt Steinbach-Hallenberg:     1,50 %

 

mit Wirkung zum 01.01.2024 wie folgt geändert bzw. neu begründet:

 

Landkreis Schmalkalden-Meiningen:  66,50 %

Stadt Schmalkalden:    30,50 %

Stadt Steinbach-Hallenberg:     1,50 %

Stadt Zella-Mehlis:      1,50 %.

 

  1. Im Hinblick auf die Realisierung der unter Punkt 1. definierten Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen sowie hinsichtlich der Verwirklichung der unter Punkt 2. definierten Änderung bzw. Neubegründung der jeweiligen Anteile der einzelnen Verbandsmitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen wird die von Seiten des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vorgelegte und als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Verbandssatzung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen beschlossen.
     
  2. Die seitens der Stadt Schmalkalden in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen entsendeten Verbandsräte werden bevollmächtigt, der unter Punkt 1. definierten Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, der unter Punkt 2. definierten Änderung bzw. Neubegründung der jeweiligen Anteile der einzelnen Verbandsmitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen sowie der unter Punkt 3. definierten, seitens des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vorgelegten und als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügten Verbandssatzung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen in einer Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zuzustimmen.   

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

5

-

-

-

-

 

   
    25.09.2023 - Stadtrat
    Ö 7 - zurückgestellt
   
   
    24.10.2023 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 3 - Empfehlung
   

Beschlussempfehlung:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Stadt Zella-Mehlis wird mit Wirkung zum 01.01.2024 als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen aufgenommen.

 

  1. Anlässlich der unter Punkt 1. definierten Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen werden die jeweiligen Anteile der einzelnen Verbandsmitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen von gegenwärtig
     

Landkreis Schmalkalden-Meiningen:  67,50 %

Stadt Schmalkalden:   31,00 %

Stadt Steinbach-Hallenberg:    1,50 %
 

mit Wirkung zum 01.01.2024 wie folgt geändert bzw. neu begründet:

 

Landkreis Schmalkalden-Meiningen:  66,50 %

Stadt Schmalkalden:   30,50 %

Stadt Steinbach-Hallenberg:    1,50 %

Stadt Zella-Mehlis:      1,50 %.

 

  1. Im Hinblick auf die Realisierung der unter Punkt 1. definierten Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen sowie hinsichtlich der Verwirklichung der unter Punkt 2. definierten Änderung bzw. Neubegründung der jeweiligen Anteile der einzelnen Verbandsmitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen wird die von Seiten des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vorgelegte und als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Verbandssatzung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen beschlossen.

 

  1. Die seitens der Stadt Schmalkalden in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen entsendeten Verbandsräte werden bevollmächtigt, der unter Punkt 1. definierten Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, der unter Punkt 2. definierten Änderung bzw. Neubegründung der jeweiligen Anteile der einzelnen Verbandsmitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen sowie der unter Punkt 3. definierten, seitens des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vorgelegten und als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügten Verbandssatzung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen in einer Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zuzustimmen.   

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

5

-

-

-

-

 

   
    06.11.2023 - Stadtrat
    Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 139/23S   
   

Beschluss Nr. 139/23S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Stadt Zella-Mehlis wird mit Wirkung zum 01.01.2024 als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen aufgenommen.

 

  1. Anlässlich der unter Punkt 1. definierten Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen werden die jeweiligen Anteile der einzelnen Verbandsmitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen von gegenwärtig
     

Landkreis Schmalkalden-Meiningen: 67,50 %

Stadt Schmalkalden:   31,00 %

Stadt Steinbach-Hallenberg:    1,50 %
 

mit Wirkung zum 01.01.2024 wie folgt geändert bzw. neu begründet:

 

Landkreis Schmalkalden-Meiningen: 66,50 %

Stadt Schmalkalden:   30,50 %

Stadt Steinbach-Hallenberg:    1,50 %

Stadt Zella-Mehlis:      1,50 %.

 

  1. Im Hinblick auf die Realisierung der unter Punkt 1. definierten Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen sowie hinsichtlich der Verwirklichung der unter Punkt 2. definierten Änderung bzw. Neubegründung der jeweiligen Anteile der einzelnen Verbandsmitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen wird die von Seiten des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vorgelegte und als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Verbandssatzung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen beschlossen.

 

  1. Die seitens der Stadt Schmalkalden in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen entsendeten Verbandsräte werden bevollmächtigt, der unter Punkt 1. definierten Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, der unter Punkt 2. definierten Änderung bzw. Neubegründung der jeweiligen Anteile der einzelnen Verbandsmitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen sowie der unter Punkt 3. definierten, seitens des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vorgelegten und als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügten Verbandssatzung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen in einer Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zuzustimmen.

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

21

-

-

-

-

 

Ö 9  
Erhöhung der Verbandsumlage für die Mitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen ab dem Haushaltsjahr 2024  
Enthält Anlagen
BV 126/23  
Ö 10  
Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023 Gemeindestraßen; Straßen- und Gehwegreparaturen inkl. Containerstellplätze Hier: Überplanmäßige Ausgabe  
Enthält Anlagen
BV 161/23  
Ö 11  
Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023 Forstwirtschaftliche Unternehmen; Wegeunterhaltung Hier: Überplanmäßige Ausgabe  
Enthält Anlagen
BV 162/23  
Ö 12  
Genehmigung zum Abschluss von Rechtsgeschäften im Zuge der 1150-Jahrfeier; Hier: Vorgriff auf den Haushalt 2024  
BV 153/23  
Ö 13  
Ausschreibungsverfahren für die Lieferung von elektrischer Energie; Hier: Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zuschlagserteilung  
BV 156/23  
Ö 14  
Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023 Thüringentag 2023 Hier: Überplanmäßige Ausgabe  
Enthält Anlagen
BV 164/23  
Ö 15  
Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023 Zentrale Dienste; Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (Elektrofahrzeug) Hier: Überplanmäßige Ausgabe  
Enthält Anlagen
BV 165/23  
Ö 16  
Mitteilungen der Verwaltung / Anfragen der Politiker / Anfragen zur Niederschrift      
N 1     (nichtöffentlich)    
N 2     (nichtöffentlich)    
N 3     (nichtöffentlich)   BV 143/23  
N 4     (nichtöffentlich)   BV 101/23-1  
N 5     (nichtöffentlich)   BV 150/23  
N 6     (nichtöffentlich)   BV 160/23  
N 7     (nichtöffentlich)