Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Der Bürgermeister schildert, dass in diesem Jahr viel Holz abgefahren wurde, sodass auch viele Wege Schaden nahmen. Die überplanmäßige Ausgabe soll die Reparaturarbeiten an besonders schadhaften Stellen, auf ca. 300‑400 m Länge, finanzieren. Die betroffenen Waldwege sind der Begründung der Beschlussvorlage zu entnehmen.
Herrn Abicht interessiert, ob gegenüber den die Waldwege nutzenden Forstunternehmen eventuell ein Regressanspruch besteht. Herr Kaminski erläutert, dass für Überfahrten über städtische Waldwege eine Art „Maut“ zu zahlen ist. Die Wiederherstellung vorgeschädigter Wege zu verlangen, ist jedoch schwierig.
Auf Anfrage von Herrn Simon bestätigt der Bürgermeister, dass die Wege am Gieselsberg mit instandgesetzt werden. Laut Herrn Werner wurden die Mittel dafür eventuell schon mit der vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen entsprechenden überplanmäßigen Ausgabe zur Verfügung gestellt.
Beschluss Nr. 142/23S
Der Stadtrat beschließt:
1.) Im Zusammenhang mit der Instandsetzung von Forst- und Wanderwegen im Bereich des Stadtwaldes Schmalkalden wird betreffend die Haushaltsstelle 8550.5100 (Forstwirtschaftliche Unternehmen; Wegeunterhaltung) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 19.417,00 € (netto) beschlossen.
2.) Die auf der Haushaltsstelle 8550.5100 (Forstwirtschaftliche Unternehmen; Wegeunterhaltung) anfallende überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 19.417,00 € (netto) wird durch Mehreinnahmen auf der Haushaltsstelle 8550.1300 (Forstwirtschaftliche Unternehmen; Einnahmen aus Holzverkauf) in gleicher Höhe gedeckt.
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