Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Landkreis Schmalkalden-Meiningen: 67,50 % Stadt Schmalkalden: 31,00 % Stadt Steinbach-Hallenberg: 1,50 % mit Wirkung zum 01.01.2024 wie folgt geändert bzw. neu begründet:
Landkreis Schmalkalden-Meiningen: 66,50 % Stadt Schmalkalden: 30,50 % Stadt Steinbach-Hallenberg: 1,50 % Stadt Zella-Mehlis: 1,50 %.
Begründung:
Das unter der Adresse Markt 1a, 98544 Zella-Mehlis, gelegene Tanzhaus Benshausen, welches eine Einrichtung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen ist, gehört geographisch zur Stadt Zella-Mehlis. Aus diesem Grund beabsichtigt der Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, die Stadt Zella-Mehlis mit Wirkung zum 01.01.2024 als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur aufzunehmen.
Für den Fall der Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen werden die jeweiligen Anteile der einzelnen Verbandsmitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen von gegenwärtig
Landkreis Schmalkalden-Meiningen: 67,50 % Stadt Schmalkalden: 31,00 % Stadt Steinbach-Hallenberg: 1,50 %
mit Wirkung zum 01.01.2024 wie folgt geändert bzw. neu begründet:
Landkreis Schmalkalden-Meiningen: 66,50 % Stadt Schmalkalden: 30,50 % Stadt Steinbach-Hallenberg: 1,50 % Stadt Zella-Mehlis: 1,50 %.
Im Hinblick auf die Realisierung der Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen sowie hinsichtlich der Änderung bzw. Neubegründung der jeweiligen Anteile der einzelnen Verbandsmitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen ist es erforderlich, dass die von Seiten des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vorgelegte und als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Verbandssatzung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen durch den Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschlossen und im Nachgang dazu durch den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen erlassen wird.
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