Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023 Zentrale Dienste; Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (Elektrofahrzeug) Hier: Überplanmäßige Ausgabe  

 
 
37. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 15 Beschluss:146/23S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 06.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:42
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 165/23 Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023
Zentrale Dienste; Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (Elektrofahrzeug)
Hier: Überplanmäßige Ausgabe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20/1 Allgemeine Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Tischer, Kornelia

 

Frau Kühn betritt um 19:52 Uhr wieder den Saal. Damit sind 21 Stadträte zugegen.

 

Zum Sachverhalt dieser Beschlussvorlage erläutert der Bürgermeister, dass bezüglich der außerplanmäßigen Fördermittel-Einnahme von 140.000 € aus dem Klimapakt bereits zur letzten Stadtratssitzung einige Ausgabepositionen festgelegt wurden.

Es besteht nun der Bedarf an einem weiteren Dienstfahrzeug, für den für die elektronischen Anlagen aller städtischen Objekte zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Daher soll zu einem Betrag von 25.585 € ein Elektrofahrzeug angeschafft werden. Es verbleiben noch ca. 6.000 € zur weiteren Verwendung. 

 

Auf Anfrage von Herrn Liebaug bestätigt Herr Kaminski, dass die Kosten für das gebrauchte E-Fahrzeug vollständig aus Fördermitteln des Klimapaktes gedeckt und der Betrag von 25.585 € die Gesamtkosten sind.

 

Auf Nachfrage von Frau Dr. Simon informiert der Bürgermeister nochmals, dass diese städtische Ausgabe vollständig aus dem Klimapakt gedeckt ist, es sich somit um eine 100 %-ige Förderung handelt. Das bestätigt der Kämmerer. Die Fördermittel wurden pauschal, auf Grundlage eines Bescheides über 140.000 €, vereinnahmt. Das Geld ist nun für Klimaanpassungs- oder -schutzmaßnahmen zu verwenden. Das kommt einer 100 %-Förderung gleich. Die Einnahme kann der Ausgabe-Haushaltsstelle nicht direkt gegengebucht werden, wegen der pauschalen Förderung (keine zweckgebundene Förderung für die Anschaffung des E-Fahrzeugs). Damit der Betrag einnahmenseitig konkret nachvollzogen werden kann (Verwendung von 25.585 € zur Anschaffung des Elektrofahrzeuges), bittet Frau Dr. Simon darum, dies im Text entsprechend zu vermerken. Herr Werner zeigt auf, dass eine dahingehende Formulierung unter Punkt 2.) des Beschlussvorschlages zu finden ist. Darüber hinaus weist der Kämmerer darauf hin, dass in sämtlichen Beschlussvorlagen betreffend überplanmäßige Ausgaben im Feld „finanzielle Auswirkungen“ nie „Einnahme in Höhe von“ angekreuzt ist, weil es sich nicht um Einnahmen im eigentlichen Sinn handelt, sondern um eine Deckungsquelle. Das Geld ist vereinnahmt und muss nun verausgabt werden, fasst Herr Lorenz zusammen. Ansonsten wären die Fördermittel zurückzuzahlen, merkt Herr Werner ergänzend an.

 

Herr Abicht kann in dem Fall der Beschlussvorlage nicht zustimmen, da es sich um Steuergelder handelt.

 

Herrn Liebaug interessiert, ob das Fahrzeug ein Ersatz- oder zusätzliches Fahrzeug ist. Es soll als zusätzliches Fahrzeug angeschafft werden, so Herr Kaminski. Sowohl der für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung als auch der für die Unterhaltung der elektronischen Anlagen (z.B. Rathausgebäude, Kigas, Feuerwehren) zuständige Mitarbeiter nutzen dann ein E-Fahrzeug. Die Rentabilität wurde geprüft.

 

Im Zusammenhang mit dem Thema E-Fahrzeuge möchte Herr Kürschner wissen, ob die in städtischem Eigentum befindlichen Solaranlagen auch Wallboxen beinhalten. Der Bürgermeister teilt mit, dass die Stadt Wallboxen hat, jedoch nicht an den Solaranlagen. Herr Kürschner schlägt das als eine der zukünftigen Maßnahmen vor, was Herr Kaminski aufnimmt.

 


Beschluss Nr. 146/23S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.)

Im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Elektrofahrzeuges für den Fuhrpark der Stadtverwaltung Schmalkalden wird betreffend die Haushaltsstelle 0600.9350 (Zentrale Dienste; Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 25.585,00 € beschlossen.

 

2.)

Die auf der Haushaltsstelle 0600.9350 (Zentrale Dienste; Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens) anfallende überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 25.585,00 € wird durch Mehreinnahmen auf der Haushaltsstelle 0600.3611 (Zentrale Dienste; Zuweisungen vom Land) in gleicher Höhe gedeckt.

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

17

2

2

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