Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Begründung:
Der Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen erhebt gemäß § 37 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) sowie gemäß § 13 seiner Verbandssatzung von seinen Mitgliedern eine Umlage, soweit seine sonstigen Einnahmen nicht ausreichen, um den Finanzbedarf zu decken. Die konkrete Höhe dieser Verbandsumlage wird durch die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen festgelegt.
Die bislang letzte Erhöhung der Verbandsumlage erfolgte zum Haushaltsjahr 2017. Damals wurde die Verbandsumlage von 2.312.102,00 € je Haushaltsjahr auf 2.600.000,00 € je Haushaltsjahr erhöht. Seit dem Jahr 2017 beträgt die Verbandsumlage somit insgesamt 2.600.000,00 € je Haushaltsjahr.
Die Tarifanpassungen im TVöD sowie die kontinuierlich und in erheblichem Maße steigenden Ausgaben in den Unterhaltungskosten lassen den Finanzbedarf in den jeweiligen Einrichtungen des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen stetig ansteigen, sodass die vorhandenen Einnahmen nicht mehr ausreichen, um den Finanzbedarf zu decken. Vor diesem Hintergrund muss die von den Mitgliedern des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zu zahlende und bislang insgesamt 2.600.000,00 € je Haushaltsjahr betragende Verbandsumlage ab dem Haushaltsjahr 2024 auf insgesamt 2.825.000,00 € je Haushaltsjahr erhöht werden. Mit der Erhöhung der Verbandsumlage auf insgesamt 2.825.000,00 € kann der Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen die geforderte Mindestrücklage vorerst vorhalten.
Unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Zella-Mehlis mit Wirkung zum 01.01.2024 als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen aufgenommen wird und in Folge dessen die jeweiligen Anteile der einzelnen Verbandsmitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen von gegenwärtig
Landkreis Schmalkalden-Meiningen: 67,50 % Stadt Schmalkalden: 31,00 % Stadt Steinbach-Hallenberg: 1,50 %
mit Wirkung zum 01.01.2024 auf
Landkreis Schmalkalden-Meiningen: 66,50 % Stadt Schmalkalden: 30,50 % Stadt Steinbach-Hallenberg: 1,50 % Stadt Zella-Mehlis: 1,50 %
geändert bzw. neu begründet werden, belaufen sich die seitens der einzelnen Verbandsmitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen ab dem Haushaltsjahr 2024 je Haushaltsjahr zu tragenden und zu zahlenden Anteile an der Verbandsumlage auf folgende Werte:
Landkreis Schmalkalden-Meiningen: 66,50 % ≙ 1.878.626,00 € Stadt Schmalkalden: 30,50 % ≙ 861.625,00 € Stadt Steinbach-Hallenberg: 1,50 % ≙ 42.375,00 € Stadt Zella-Mehlis: 1,50 % ≙ 42.375,00 €
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