Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023 Thüringentag 2023 Hier: Überplanmäßige Ausgabe   

 
 
37. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 14 Beschluss:145/23S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 06.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:42
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 164/23 Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023
Thüringentag 2023
Hier: Überplanmäßige Ausgabe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20/1 Allgemeine Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Tischer, Kornelia

 

Der Bürgermeister schildert, dass für den Thüringentag noch Rechnungen auszugleichen sind. Die Mittel sollen gemäß Deckungsvorschlag zur Verfügung gestellt werden. Die Zahlen sind im Rechnungsprüfungsausschuss kommuniziert, sodass er um Zustimmung zur Beschlussvorlage bittet.

 

Herr Liebaug kann nachvollziehen, dass offene Rechnungen zu bezahlen sind. Er äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Deckungsquelle „Kindertagesstätten“. Frau Schellenberg pflichtet ihm bei.

Herr Kaminski erläutert, dass die Zuweisung vom Land im Bereich der Kitas nicht eingeplant war. Die Mittel sind vereinnahmt und stehen sofort zur Verfügung – gegenüber anderen möglichen Deckungsquellen (z.B. Steuereinnahmen), die erst in etwa einem Monat zur Deckung herangezogen werden könnten. Das bestätigt der Kämmerer.

Herr Liebaug äußert die Bitte, dass, sobald die Mittel auf den anderen Haushaltspositionen verfügbar sind und sich ein Ausgabebedarf bei den Kitas abzeichnet, die Deckungsquelle „Kindertagesstätten“ unverzüglich wieder aufgefüllt wird.

Herr Werner merkt an, dass es sich um Einnahme-Haushaltsstellen handelt, mit denen an sich nichts verausgabt werden kann. Sollten Mehreinnahmen eingehen und zusätzliche Ausgaben im Kita-Bereich anfallen, können diese dann aus den Mehreinnahmen gedeckt werden. Haushaltsrechtlich stimmt Herr Liebaug dem zu. Als Botschaft in Richtung der Kitas bittet er nochmals darum, das Geld wieder zur Verfügung zu stellen, sofern Ausgaben getätigt werden müssen. Der Kämmerer weist jedoch darauf hin, dass Mehreinnahmen bei Steuern nicht auf der Haushaltsstelle „Kindertagesstätten / Zuweisung vom Land nach ThürAEVG/E“ verbucht werden dürfen.

Der Bürgermeister möchte es plakativ formulieren: mit dieser überplanmäßigen Ausgabe werden den Kitas keine eingeplanten Haushaltsmittel weggenommen, alle den Kitas in Aussicht gestellten Gelder sind gedeckt.

 

Herr Abicht möchte wissen, wie es grundsätzlich um die freiwilligen städtischen Leistungen steht. Ist es der aktuellen Liquiditätssituation geschuldet, oder hat die Stadt generell Probleme? Herr Werner führt aus, dass die Deckungsvorschläge unabhängig von der Liquiditätssituation zu betrachten sind. Es handelt sich um Deckungsquellen, deren Gelder schon real, im Ist, verbucht sind. Herr Kaminski ergänzt, dass die Stadt teils schneller Geld zu verausgaben hatte, als dass Mittel vereinnahmt werden konnten (z.B. aus dem Abruf von Fördermitteln). Dazu kommt das Planungstechnische: im Haushalt 2023 sind 8,5 Mio. € Gewerbesteuereinnahmen veranschlagt. Diese werden erreicht und sogar übererfüllt – aber erst gegen Jahresende. Die offenen Rechnungen für den Thüringentag werden aber zeitnah zur Zahlung fällig. Daher wurde die bereits vereinnahmte Landeszuweisung zur Deckung herangezogen.

 

Herr Danz fasst zusammen, dass mit dem Deckungsvorschlag den Kitas „nichts weggenommen“ wird. Frau Schellenberg fände es besser, wenn die Mittel als Zusatzposten für die Kitas verwendet werden können. Dazu äußert der Bürgermeister, dass in die Kitas laufend investiert wird. Herr Zimmermann stellt klar, dass es sich bei der Landeszuweisung um eine Mehreinnahme ohne Zweckbindung handelt, die den Kommunen zum Ausgleich ihrer finanziellen Belastungen aufgrund hoher Energiekosten (Energiekrise) für die Kitas ausgereicht wurde. Es handelt sich nicht um einen Zuschuss für investive Maßnahmen.

Herrn Simon ist es wichtig, festzuhalten, dass das Geld im städtischen Haushalt auch im kommenden Jahr für die Planung im Bereich Kindergärten zur Verfügung steht. Die Landeszuweisung befähigt die Stadt, die Kinderbetreuung auf hohem Niveau fortzusetzen. Dem widerspricht der Bürgermeister und verweist auf die Erläuterung des ersten Beigeordneten: das Geld aus der Landeszuwendung ist im Prinzip ausgegeben, da die Stadt die Energiekosten laufend bezahlt hat. Die Stadt hatte Glück, vom langfristig laufenden Stromliefervertrag zu profitieren, sodass die Energiekosten nicht in allen Kitas deutlich gestiegen waren.

 

Herr Abicht kann die Position von Herrn Liebaug nachvollziehen. Die Fraktion AfD wird der Beschlussvorlage dennoch zustimmen, aus dem ebenfalls von Herrn Liebaug genannten Grund, dass die Stadt die betroffenen Firmen nicht auf ihr Geld warten lassen kann.

 

Frau Kühn verlässt um 19:50 Uhr kurzzeitig den Sitzungssaal. Damit sind aktuell 20 Stadträte anwesend.

 

Grundsätzlich, so stellt Herr Abicht fest, darf ein Stadtrat einen Sachverhalt hinterfragen und sich erläutern lassen, auch, wenn dies – wie hier – einiges an Sitzungszeit in Anspruch nimmt. Frau Schellenberg stimmt dem zu.

 

Herr Lorenz kann, auch dank der Erläuterungen des ersten Beigeordneten, den Sachverhalt nachvollziehen und wiederholt das Fazit, dass den Kindergärten kein Geld fehlt bzw. weggenommen wird.

 


Beschluss Nr. 145/23S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.)

Aufgrund von diversen, im Zusammenhang mit der Ausrichtung des Thüringentages 2023 stehenden offenen Rechnungen wird betreffend die Haushaltsstelle 3001.6102 (Thüringentag 2023; Bühnenprogramme) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 90.000,00 € (netto) beschlossen.

 

2.)

Die auf der Haushaltsstelle 3001.6102 (Thüringentag 2023; Bühnenprogramme) anfallende überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 90.000,00 € (netto) wird durch Mehreinnahmen auf der Haushaltsstelle 46499.1710 (Kindertagesstätten; Zuweisungen vom Land nach ThürAEVG/E) in Höhe von 75.000,00 € und durch Mehreinnahmen auf der Haushaltsstelle 46402.1640 (Kinderland Grenzweg; Erstattungen von Krankenkassen/Mutterschutz) in Höhe von 15.000,00 € gedeckt.

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

17

-

3

-

1