Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.) Aufgrund von diversen, im Zusammenhang mit der Ausrichtung des Thüringentages 2023 stehenden offenen Rechnungen wird betreffend die Haushaltsstelle 3001.6102 (Thüringentag 2023; Bühnenprogramme) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 90.000,00 € (netto) beschlossen.
2.) Die auf der Haushaltsstelle 3001.6102 (Thüringentag 2023; Bühnenprogramme) anfallende überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 90.000,00 € (netto) wird durch Mehreinnahmen auf der Haushaltsstelle 46499.1710 (Kindertagesstätten; Zuweisungen vom Land nach ThürAEVG/E) in Höhe von 75.000,00 € und durch Mehreinnahmen auf der Haushaltsstelle 46402.1640 (Kinderland Grenzweg; Erstattungen von Krankenkassen/Mutterschutz) in Höhe von 15.000,00 € gedeckt.
Begründung:
Die Ausgaben für den Thüringentag 2023 fallen aufgrund von deutlichen Preissteigerungen wesentlich höher aus, als zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2023 angenommen.
Es sind noch diverse Rechnungen mit einem Gesamtausgabebetrag von rund 90.000,00 € (netto) zu begleichen. Diese Rechnungen betreffen eine Vielzahl von im Deckungskreis 19 liegenden Haushaltsstellen, welche allesamt nicht mehr über die erforderliche Deckung verfügen.
Die notwendige Deckung der im Deckungskreis 19 liegenden und von den vorliegenden Rechnungen betroffenen Ausgabehaushaltsstellen kann über die Haushaltsstelle 3001.6102 (Thüringentag 2023; Bühnenprogramme) stellvertretend für alle anderen im Deckungskreis 19 befindlichen Ausgabehaushaltsstellen hergestellt werden.
Die auf der Haushaltsstelle 3001.6102 (Thüringentag 2023; Bühnenprogramme) anfallende überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 90.000,00 € (netto) kann durch Mehreinnahmen auf der Haushaltsstelle 46499.1710 (Kindertagesstätten; Zuweisungen vom Land nach ThürAEVG/E) in Höhe von 75.000,00 € und durch Mehreinnahmen auf der Haushaltsstelle 46402.1640 (Kinderland Grenzweg; Erstattungen von Krankenkassen/Mutterschutz) in Höhe von 15.000,00 € gedeckt werden.
Im Übrigen wird hinsichtlich der Erforderlichkeit der vorstehend definierten überplanmäßigen Ausgabe auf den Inhalt des als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Antrages des Hauptamtes, Sachgebiet 10/5, Kultur und Sport, auf überplanmäßige Ausgabe vom 01.11.2023 verwiesen.
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