Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 156/23  

 
 
Betreff: Ausschreibungsverfahren für die Lieferung von elektrischer Energie;
Hier: Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zuschlagserteilung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/2 Hochbau und Gebäudemanagement Beteiligt:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung
Bearbeiter/-in: Hahn, Stefanie   
Beratungsfolge:
Stadtrat Entscheidung
06.11.2023 
37. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (144/23S)

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt, dass der Bürgermeister der Stadt Schmalkalden, Herr Thomas Kaminski gemäß § 23 Abs. 2 d) der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Schmalkalden vom 12. Dezember 2016 ermächtigt und beauftragt wird, beim aktuell laufenden Ausschreibungsverfahren für die Lieferung von elektrischer Energie den Zuschlag für das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erteilen.

 

 


Begründung:

 

Die aktuellen Stromlieferverträge mit den Stadtwerken Cottbus laufen zum 31.12.2023 aus. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im Vergaberecht wurde das Unternehmen ISPEX Consulting GmbH aus Hannover im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages beauftragt, das elektronische Ausschreibungsverfahren zur Lieferung von elektrischer Energie r 120 Allgemeinstromabnahmestellen, 4 Leistungszählern und 69 Abnahmestellen für Straßenbeleuchtung der Stadt Schmalkalden für den Zeitraum 2024 bis 2025, mit der Option auf einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr, im offenen Verfahren nach GWB und VgV durchzuführen. Das ausgeschriebene Gesamtvolumen beläuft sich jährlich auf rd. 1,7 Mio. kWh. Die Bieter können alternativ eine Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien (Grünstrom) oder eine Lieferung von Strom aus einem konventionellen Energiemix (Graustrom) anbieten.  Sofern eine Lieferung von Grünstrom angeboten wird, muss der gelieferte Strom während des gesamten Lieferzeitraums bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Bei einer Lieferung von Graustrom werden keine besonderen Anforderungen an die Herkunft des Stroms gestellt.  

 

Zuschlagskriterien sind der angebotene Arbeitspreis sowie die Umwelteigenschaften des Angebotes. Ziel der Stadt ist es, den Zuschlag den wirtschaftlich günstigsten Anbieterr Grünstrom zu erteilen, wenn der Mehrpreis gegenüber dem günstigsten Angebot für Graustrom 0,15 ct/kWh nicht übersteigt.

Die Stromausschreibung erfolgt europaweit mit elektronischer Auktion, in der die Bieter ihre Preise festlegen. Eine zweite Ausschreibung, in welcher die Bieter die Preise nochmals korrigieren, ist nicht vorgesehen.

 

Entsprechend der vorgegebenen Terminkette endet die Zuschlagsfrist am 05.12.2023. Da die nächste Stadtratssitzung erst am 11.12.2023 stattfindet, wird vorgeschlagen, den Bürgermeister zu ermächtigen und zu beauftragen, den Zuschlag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu erteilen.

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

 


 

Anlagen

 

 

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

mmerer

rgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

 

 

 

 

 

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   26.10.2023 07:58:31   Thomas Kaminski