Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Ausschreibungsverfahren für die Lieferung von elektrischer Energie; Hier: Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zuschlagserteilung  

 
 
37. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 13 Beschluss:144/23S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 06.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:42
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 156/23 Ausschreibungsverfahren für die Lieferung von elektrischer Energie;
Hier: Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zuschlagserteilung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/2 Hochbau und Gebäudemanagement Beteiligt:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung
Bearbeiter/-in: Hahn, Stefanie   

 

Herr Kaminski erläutert einleitend, dass die Stromausschreibung von einem Büro durchgeführt wird. Im Ergebnis der Ausschreibung muss der Auftrag kurzfristig erteilt werden.

Die Lieferung von Grünstrom wird präferiert.

 

In Funktion als Aufsichtsrat der Stadtwerke spricht Herr Liebaug das Ausschreibungsverfahren an. Problem dabei sind die aktuellen Modalitäten. Er bittet darum, zukünftig die Modalitäten dahingehend anzupassen, dass sich die Stadtwerke an der Stromausschreibung beteiligen können.

Bei der heutigen Abstimmung möchte sich Herr Liebaug daher enthalten.

 

Herr Kaiser schließt sich der Wortmeldung von Herrn Liebaug an, wird aber der Beschlussvorlage zustimmen. Außerdem bittet Herr Kaiser um eine Einschätzung, wo der neue Strompreis liegen wird. Der Bürgermeister schätzt den neuen Preis auf etwa 12 bis 15 Cent. Aktuell werden 5 Cent gezahlt. Daher sollte die Stadt Einsparpotenziale hinsichtlich ihres Stromverbrauchs heben.

 

Herr Simon hält die Lieferung von Grünstrom – dem aus regenerativen Energien erzeugten Strom – für wahrscheinlich, da auf Graustrom bestimmte Abgaben zu zahlen sind, die bei Grünstrom nicht anfallen.

 

Für Herrn Abicht ist die Stromart nachrangig. Ihn interessiert, auch vor dem Hintergrund des Vorhabens „Photovoltaik-Freiflächenanlage“, ob sich die Stadt für die Dauer von 2 Jahren an den Lieferanten bindet. Frau Dierich bestätigt, dass der Vertrag über 2 Jahre geschlossen wird, mit einmaliger Verlängerungsoption für ein drittes Jahr. Herrn Abicht ist es ebenfalls wichtig, die Modalitäten dahingehend anzupassen, dass eine Beteiligung der Stadtwerke am Ausschreibungsverfahren möglich ist. Er möchte wissen, ob dem Büro, das die Ausschreibung durchführt, dies entsprechend vorgegeben werden kann. Dazu legt Herr Kaminski dar, dass mit dem angestrebten Verfahren (ohne Börsenabfrage) die ortsansässigen Stromanbieter theoretisch mitbieten können. Problematisch ist jedoch deren auf einen 5-Prozent-Korridor begrenztes Einkaufsvolumen, sodass Anfragen aus späteren Ausschreibungen schlichtweg nicht mehr bedient werden können.

 

Herr Schliewenz schlägt vor, während der Laufzeit des abzuschließenden Stromliefervertrags als Stadt gemeinsam einen lokalen/regionalen Energiemix auf den Weg zu bringen, damit die Stadt in 10-15 Jahren selbständig Energie produzieren und an die Haushalte abgeben kann. Eventuell könnte in einer Sondersitzung ein entsprechender Zeitplan besprochen werden. Zumindest sollte die Stadtverwaltung während der Vertragslaufzeit das Thema in Angriff nehmen.

Wie der Bürgermeister informiert, kümmert sich die Stadt bereits im Hintergrund darum, an unterschiedlichen Stellen, z.B. über die Stadtwerke oder mit Photovoltaikanlagen auf Kiga-Dächern. Den Vorschlag von Herrn Schliewenz versteht er so, dass das Energiethema nicht nur auf die kommunalen Immobilien bezogen betrachtet werden soll, sondern gesamtstädtisch. Hinsichtlich der Stromversorgung kann das gut funktionieren, problematisch wird eher die Versorgung mit Wärme, wobei die Stadt auch am Thema „kommunale Wärmeplanung“ bereits arbeitet. Herr Kaminski möchte den Vorschlag von Herrn Schliewenz aufnehmen und sich im WiFö- oder Bauausschuss weiter mit dem Thema auseinandersetzen.

 


Beschluss Nr. 144/23S

 

Der Stadtrat beschließt,

dass der Bürgermeister der Stadt Schmalkalden, Herr Thomas Kaminski, gemäß § 23 Abs. 2 d) der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Schmalkalden vom 12. Dezember 2016 ermächtigt und beauftragt wird, beim aktuell laufenden Ausschreibungsverfahren für die Lieferung von elektrischer Energie den Zuschlag für das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erteilen.  

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

18

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3

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