Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Tagesordnung - 41. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden  

 
 
Bezeichnung: 41. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
Gremium: Stadtrat
Datum: Mo, 13.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:07 - 23:28
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Informationen des Bürgermeisters      
Ö 3  
Berichte aus den Ausschüssen      
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Beschluss Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.03.2024  
SR/2024/061  
Ö 6  
Verleihung von Ehrenbezeichnungen Hier: Ehrenstadtratsmitglieder  
BV 050/24  
Ö 7  
Preise zur Klassifizierung der Anbieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen über die Tourist-Information Schmalkalden  
BV 019/24  
Ö 8  
Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023 Hier: Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023  
Enthält Anlagen
BV 042/24  
Ö 9  
Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2024 Baumaßnahme Stadion Schmalkalden; Rückzahlung Fördermittel; HHSt. 5610.001.9810 Hier: Außerplanmäßige Ausgabe  
Enthält Anlagen
BV 070/24  
Ö 10  
Bebauungsplan "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen" hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV 161/22  
Ö 11  
Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schmalkalden, aktuell 3. Änderung  
Enthält Anlagen
BV 045/24  
Ö 12  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Aktiv und Vital Hotel Thüringen - Henneberger Haus" Hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV 046/24  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung

 

Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das „Aktiv und Vital Hotel Thüringen – Henneberger Haus“ in Schmalkalden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1. Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, sind zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung aufzufordern.

 

  1. Für die Umsetzung der Planung soll ein Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schmalkalden und dem Vorhabensträger verhandelt und abgeschlossen werden. Die Kosten für die Planaufstellung soll der Vorhabensträger übernehmen.

 

   
    17.04.2024 - Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie
    N 6 - Empfehlung
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    23.04.2024 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 13 - Empfehlung
   

Beschlussempfehlung:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.                Für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung

 

Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das „Aktiv und Vital Hotel Thüringen – Henneberger Haus“ in Schmalkalden.

 

  1.                Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1. Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

  1.                Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, sind zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung aufzufordern.

 

  1.                Für die Umsetzung der Planung soll ein Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schmalkalden und dem Vorhabensträger verhandelt und abgeschlossen werden. Die Kosten für die Planaufstellung soll der Vorhabensträger übernehmen.

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

5

-

-

-

-

 

   
    13.05.2024 - Stadtrat
    Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 045/24S   
   

Beschluss Nr. 045/24S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.                Für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung

 

Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das „Aktiv und Vital Hotel Thüringen – Henneberger Haus“ in Schmalkalden.

 

  1.                Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1. Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

  1.                Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, sind zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung aufzufordern.

 

  1.                Für die Umsetzung der Planung soll ein Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schmalkalden und dem Vorhabensträger verhandelt und abgeschlossen werden. Die Kosten für die Planaufstellung soll der Vorhabensträger übernehmen.

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

22

-

-

-

-

 

Ö 13  
Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes "Pfaffenwiese" Hier: Billigung der Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans  
BV 056/24  
Ö 14  
Dringlichkeitsantrag - Ausweisung einer Ergänzungsfläche für die Ersatzmaßnahme E8-4 zum Bebauungsplan/GOP Industrie- und Gewerbegebiet "An der B19"  
Enthält Anlagen
BV 086/24  
Ö 15  
Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2024 Schmalkalden, Herrentälchen; Baumaßnahme; HHSt. 6300.080.9500 Hier: Überplanmäßige Ausgabe  
Enthält Anlagen
BV 087/24  
Ö 16  
Mitteilungen der Verwaltung / Anfragen der Politiker / Anfragen zur Niederschrift      
N 1     (nichtöffentlich)    
N 2     (nichtöffentlich)    
N 3     (nichtöffentlich)   BV 078/24  
N 4     (nichtöffentlich)   BV 082/24  
N 5     (nichtöffentlich)   BV 081/24  
N 6     (nichtöffentlich)   BV 060/24  
N 7     (nichtöffentlich)   BV 057/24  
N 8     (nichtöffentlich)   BV 001/24  
N 9     (nichtöffentlich)   BV 053/24  
N 10     (nichtöffentlich)   BV 048/24  
N 11     (nichtöffentlich)   BV 069/24  
N 12     (nichtöffentlich)   BV 051/24  
N 13     (nichtöffentlich)   BV 052/24  
N 14     (nichtöffentlich)   BV 059/24  
N 15     (nichtöffentlich)   BV 055/24  
N 16     (nichtöffentlich)   BV 076/24  
N 17     (nichtöffentlich)   BV 079/24  
N 18     (nichtöffentlich)   BV 080/24  
N 19     (nichtöffentlich)   BV 083/24  
N 20     (nichtöffentlich)   BV 058/24  
N 21     (nichtöffentlich)