Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 019/24  

 
 
Betreff: Preise zur Klassifizierung der Anbieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen über die Tourist-Information Schmalkalden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10/3 Tourismus Bearbeiter/-in: Hanf, Sandra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung Vorberatung
22.04.2024    Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Verkehr      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
23.04.2024 
36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Stadtrat Entscheidung
13.05.2024 
41. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (040/24S)

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die neu festgesetzten Preise des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) zur Klassifizierung der Vermieter/ Gastgeber von Privatzimmern und Ferienwohnungen über die Tourist-Information Schmalkalden. Die Klassifizierungspreise des DTV gelten von 01.01.2024 bis zum 31.12.2026.  

 


Begründung:

Die Tourist-Information Schmalkalden hat einen Lizenzvertrag mit dem Deutschen Tourismusverband Service GmbH (DTV), Schillerstr. 9, 10785 Berlin abgeschlossen. Nach bundesweit einheitlichen Kriterien erfolgt die Klassifizierung von Privatzimmern und Ferienwohnungen in Schmalkalden.

Die Tourist-Information übernimmt damit die Aufgaben des Qualitätsmanagements für die privaten Beherbergungseinrichtungen. Die Besichtigung und Klassifizierung erfolgt jeweils mindestens durch einen vom DTV geschulten Mitarbeiter der Tourist-Information.

 

r die Klassifizierung wird seit 01.01.2024 folgender Beitrag erhoben:

 

Die Kosten für eine DTV-Klassifizierung betragen 180,- € zzgl. MwSt. pro Ferienunterkunft (Ferienhaus, Ferien-wohnung, Ferienzimmeranbieter) für drei Jahre. Die Kosten setzen sich zusammen aus einer Lizenzgebühr in Höhe von 60,- € zzgl. MwSt. für drei Jahre sowie einer Prüfungsgebühr von maximal 120,- € zzgl. MwSt. für eine einzelne Ferienunterkunft.

 

Der DTV hat die Lizenzgebühr von 60,- € zzgl. MwSt. für drei Jahre unverändert beibehalten, jedoch die Prüfungsgebühr in Höhe von 120,- € zzgl. MwSt zum 01.01.2024 neu eingeführt/festgesetzt. Die Preise für

die Bearbeitung durch die Tourist-Information Schmalkalden wurden nicht erhöht.

 

Daraus ergeben sich folgende neuen Preise für die Vermieter/Gastgeber von Ferienunterkünften in Schmalkalden:

 

für THÜRIS Vertragspartner:

pro Ferienwohnung / Ferienhaus   264,20 € (214,20 € + 50,00 €) 

pro Vermieter von Zimmern  264,20 € (214,20 € + 50,00 €)

Der DTV erhält pro Klassifizierung jeweils 180,00 € netto zzgl. 19% MwSt. = 214,20 € brutto, die Tourist-Information erhält für die Bearbeitung der Klassifizierung 42,01 € netto zzgl. 19% MwSt. 50,00 € brutto.

 

für nicht THÜRIS Vertragspartner:

pro Ferienwohnung / Ferienhaus   294,20 € (214,20 € + 80,00 €)

pro Vermieter von Zimmern  294,20 € (214,20 € + 80,00)

Der DTV erhält pro Klassifizierung jeweils 180,00 € netto zzgl. 19% MwSt. = 214,20 € brutto, die Tourist-Information erhält für die Bearbeitung der Klassifizierung 67,23 netto zzgl. 19% MwSt.  80,00 € brutto.

 

Die Klassifizierung bezieht sich auf die Stadt Schmalkalden mit Ihren eingemeindeten Ortsteilen sowie der Gemeinde Floh-Seligenthal. In diesem gesamten Gebiet können derzeit Andrea Jung, Tourist-Information Floh-Seligenthal und Susanne Pudenz, Tourist-Information Schmalkalden, die Klassifizierung vornehmen.

 

Die Klassifizierung ist r die Vermieter/Gastgeber freiwillig und gilt für einen Zeitraum von drei Jahren. Die Veröffentlichung der Sterne (Ergebnis der Klassifizierung) im Urlaubsmagazin und auf der Internetseite der Stadt Schmalkalden sowie weiteren Internet-Plattformen und sonstigen Publikationen ist freiwillig, die Zu-stimmung muss durch den Vermieter/Gastgeber erfolgen. Grundlage für die Klassifizierung sind die sich aus dem Lizenzvertrag ergebenden Rechte und Pflichten der Vertragspartner.

   


 

 

Finanzielle Auswirkungen: Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 


 

Anlagen

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

mmerer

rgermeister / Erster Beigeordneter

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

23.04.2024

5

-

-

X

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

22.04.2024

5

-

-

X

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   24.04.2024 13:36:51   Michaela Dehler