Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Wie der Bürgermeister informiert, können Stadträte zu Ehrenstadträten ernannt werden, wenn sie ihr Stadtratsmandat mindestens 20 Jahre lang ausgeübt haben. Nicht nur aus formalen Gründen befürwortet er deshalb diesen heutigen Beschluss, sondern auch als Würdigung. Herr Abicht schließt sich dem an: wer sich 20 Jahre ehrenamtlich für seine Kommune engagiert, ist zu würdigen – parteiunabhängig.
Herr Kaiser verlässt um 19:43 Uhr wegen Befangenheit den Sitzungsraum. Frau Schellenberg und Herr Dr. Svoboda sind heute entschuldigt. Der Vorsitzende stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung. Die Stadträte fassen daraufhin einstimmig den nachstehenden Beschluss. Herr Kaiser, der um 19:44 Uhr den Sitzungsraum wieder betritt, wird sogleich von Herrn Kaminski nach vorne gebeten. Der Bürgermeister verliest die Ernennungsurkunde zum Ehrenstadtrat: „Im Namen der Stadt Schmalkalden wird Klaus-Dieter Kaiser gemäß § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden zum Ehrenstadtratsmitglied der Stadt Schmalkalden ernannt. Er war von 1999 bis 2024 engagiert als Mitglied des Stadtrates der Stadt Schmalkalden tätig und hat sich dadurch in besonderem Maße um die Stadt und das Wohl ihrer Bürger verdient gemacht.“ Herr Kaminski dankt Herrn Kaiser, aber auch Frau Schellenberg und Herrn Dr. Svoboda, die über einen langen Zeitraum ihre Fachkompetenz eingebracht, viel Freizeit geopfert und sich immer für die Interessen der Stadt Schmalkalden eingesetzt haben. Er gratuliert Herrn Kaiser zur Ernennung und überreicht einen Blumenstrauß. Die übrigen Anwesenden erheben sich von den Plätzen und applaudieren. Herr Lorenz als Stadtratsvorsitzender sowie Frau Kühn schließen sich den Glückwünschen des Bürgermeisters an Herrn Kaiser an. Herr Kaiser bedankt sich für die ihm erwiesene Ehre und möchte, sofern die Wähler sich für ihn entscheiden, gerne auch weiterhin im Stadtrat mitwirken.
Beschluss Nr. 039/24S
Der Stadtrat beschließt,
- Frau Irina Schellenberg, - Herrn Stefan Svoboda sowie - Herrn Klaus-Dieter Kaiser
die Ehrenbezeichnung „Ehrenstadtratsmitglied“ zu verleihen.
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