Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt:
Begründung:
Anlass, Ziele und Zwecke der Planung Der Bedarf an Gewerbeflächen für die Neuansiedlung, Erweiterung und Verlagerung von Gewerbebetrieben kann mit dem Flächenpotential der bestehenden Gewerbeflächen im Stadtgebiet Schmalkaldens nicht mehr abgedeckt werden. Die Flächen des neuen Gewerbe- und Industriegebiets „An der B19“ sind bereits abgedeckt. Im Rahmen der Weiterentwicklung von Gewerbeflächen in der Stadt Schmalkalden ist daher beabsichtigt, das Gebiet westlich der B19, im Bereich zwischen dem bestehenden GE Schwallungen und der Verbandskläranlage der GEWAS für die Ansiedlung von Gewerbe- und Industrieunternehmen zu erschließen. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 29 ha. Der räumliche Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan dargestellt. Im Zuge der Vorabstimmungen mit der Regionalen Planungsgemeinschaft (RPG) wurde mit Beschluss (Empfehlung des Planungsausschusses) vom 25.05.2022 das Entwicklungsgebiet gemeinsam mit dem bereits bestehenden Gewerbegebiet Nord in Schwallungen als erweitertes Regional bedeutsames Industriegebiet (RIG 4) bestätigt. Dies wird so im Rahmen der weiteren Planungsschritte für den neuen Regionalplan mitgeführt.
Vorbereitende Bauleitplanung Für den OT Wernshausen existiert kein beschlossener und genehmigter Flächennutzungsplan. Der Bebauungsplan ist daher gemäß § 8 Abs. 2 als selbstständiger Bebauungsplan zu entwickeln, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Bei Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmalkalden ist dieser entsprechend dem Geltungsbereich des Bebauungsplans anzupassen.
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