Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Bebauungsplan "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen" hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
41. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 10 Beschluss:043/24S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:07 - 23:28
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 161/22 Bebauungsplan "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen"
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Bischoff, Michel

 

Herr Liebaug meldet zu diesem TOP Befangenheit an und wird daher nicht an der Beschlussfassung teilnehmen.

 

Der Bürgermeister erläutert die beiden Änderungen gegenüber der ersten Entwurfsfassung dieses Aufstellungsbeschlusses: die Straße verläuft nun östlich entlang der Kläranlage (vormals westlich), und die Flächen der Gemeinde Schwallungen wurden mit aufgenommen. Schmalkalden und Schwallungen müssen jeweils denselben Beschluss fassen, um letztendlich einen gemeinsamen B-Plan zu erhalten.

Herr Hilpert benennt als dritte wesentliche Änderung, dass in westlicher Ausdehnung der „schmale Schlauch“ ergänzt wurde, der der Entwässerung für das Regenrückhaltebecken und die Schmalkalde dient.

 

Herr Abicht wiederholt seine Ausführungen, dass die AfD-Fraktion dem nicht zustimmt. Zur Begründung führt er aus, dass dieser B-Plan anfangs vorhabenbezogen sein sollte, weshalb mit dem Vorhabenträger ein Letter of Intent (LOI) abzuschließen war, der der Stadt eine gewisse Planungssicherheit, auch finanziell, bietet. Der vorgelegte LOI ist nach Meinung von Herrn Abicht jedoch ein einseitig bindender Vertrag, aus dem der Vorhabenträger jederzeit ohne besondere Gründe aussteigen kann. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung, die ein gesamtgesellschaftliches Problem darstellt, ist das Vorhaben für die Stadt Schmalkalden zu risikobehaftet. Solange kein neuer Vertrag vorgelegt wird, steht die AfD dem Vorhaben nicht wohlgesonnen gegenüber, weil die Sicherheit planbarer Kosten fehlt.

Herr Kaminski entgegnet, dass dieser heutige Beschluss ein formaler Akt ist, der keine Kosten auslöst. Im Übrigen liegt dem Bürgermeister ein Schreiben des betroffenen Unternehmens vor, welches er verliest. Daraus geht hervor, dass das Unternehmen über den Fortgang der Maßnahmen sehr erfreut ist, daher von einer Kündigung gemäß Ziffer 2.4 des LOI keinen Gebrauch machen wird und zudem die Absicht zur Unternehmensentwicklung am Standort Schmalkalden bekräftigt. Das Unternehmen hatte ein Sonderkündigungsrecht zum 31.03.2024, weshalb am 06.03.2024 ein Gesprächstermin mit dem Unternehmen stattfand, wo über den aktuellen Sachstand informiert sowie mögliche zeitliche und sonstige Risiken benannt wurden. Die Vorabstimmung dieses Gesprächstermins erfolgte im Bauausschuss. In der Folge des Gesprächs hat der Mutterkonzern erste investive Mittel freigegeben. Außerdem weist Herr Kaminski darauf hin, dass ähnliche Vorhaben bisher lediglich auf Vertrauensbasis entwickelt wurden und dass in diesem Fall, mit dem LOI, schon mehr als Basis zugrunde lag. Wenn alles in Frage gestellt wird, muss man sich über den Wirtschaftsstandort Deutschland keine Gedanken mehr machen – weil dieser dann „den Bach runter geht“.

Herr Abicht antwortet, dass die Stadt kein Unternehmen ist, sondern als Kommune Steuergelder aufwendet. Daher ist sein Anspruch, dass zumindest ein rechtsgültiger Vertrag mit dem Vorhabenträger abgeschlossen wird. Ihm geht es um Rechtssicherheit – nicht gegen das Unternehmen oder gegen diesen Standort.

 

Herr Gellert teilt mit, dass es der Fraktion CDU/FDP ebenfalls schwerfällt, hier zuzustimmen. Eigentlich ist die Entwicklung dieses Gewerbegebietes klassisch für einen vorhabenbezogen B-Plan, der unter Beteiligung des Unternehmens zu entwickeln ist. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag liegt nicht vor.

Der Bürgermeister widerspricht Herrn Gellert. Zum einen wäre die Stadt bei einem vorhabenbezogenen B-Plan außen vor und müsste lediglich das Baurecht schaffen. Zum andern ist bekannt und wurde von Anfang an kommuniziert, dass das interkommunale Gewerbegebiet flächenmäßig für insgesamt 6-7 Unternehmen entwickelt wird. Ansonsten würden zudem die in Aussicht gestellten Fördermittel riskiert – ohne die das interessierte Unternehmen wiederum dort nicht investiert.

 

Herr Kaiser kann aus langjähriger Erfahrung sagen, dass die Investitionen in Gewerbegebiete für Schmalkalden immer gute Investitionen in die Zukunft waren. Daher sollte auch die Entwicklung dieses Gewerbegebiets zielstrebig vorangetrieben werden. Er ist der festen Überzeugung, dass sich dieses sowie das Gewerbegebiet B 19 später positiv auswirkt. Trotz aktuell knappen finanziellen Spielräumen könnten später Projekte, die jetzt zurückgestellt wurden, realisiert werden. Die Fraktion DIE LINKE wird der Beschlussvorlage zustimmen.

 

Herr Danz verweist auf den Artikel „Verhinderungsstaat Deutschland“ im Handelsblatt, der genau das beschreibt, was der Bürgermeister dargestellt hat: man findet immer mehr Gründe, warum man Dinge nicht umsetzt, anstatt Wege zur Umsetzung. Ein weiteres Gewerbegebiet zu entwickeln, was gefördert wird, ist sinnvoll. Das interessierte Unternehmen investiert so viel wie noch kein anderes und geht bereits in Vorausleistung, sodass die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich gar nicht mehr Nein sagen kann. Die spätere Gewerbesteuereinnahme ermöglicht, dass Kitagebühren und sonstige Abgaben nicht erhöht werden müssen. Daher sollte die Stadt die Grundlagen schaffen bzw. verstärken, um Gewerbesteuereinnahmen generieren zu können.

 

Herr Abicht möchte daran erinnern, dass das Gewerbegebiet B 19 gerade am Beginn seiner Errichtung ist und die Flächen noch nicht vollständig vergeben sind. Einer kommunizierten Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes für 6-7 Unternehmen widerspricht er. Außerdem ist der Haushalt 2024 überdehnt, und der Vermögenshaushalt wird bis 2027 überdehnt bleiben. Der LOI mit dem Unternehmen bietet keine Rechtssicherheit.

 

Für Herrn Peter Hammen ist dies heute die letzte Stadtratssitzung nach 30 Jahren. Somit konnte er den wirtschaftlichen Aufstieg Schmalkaldens unter Bürgermeister Kaminski, insbesondere in den letzten 10 Jahren, mitverfolgen. Risiken gibt es sowohl bei Unternehmen als auch bei der Stadt. Von daher bittet er darum, nun über den Sachverhalt abzustimmen.

 

Frau Dr. Simon führt aus, dass die Fraktion BfS die Ansicht der Fraktionen CDU/FDP und AfD teilt. Das Gewerbegebiet B 19 ist noch nicht vollständig ausgelastet. Zudem sollten sich mehr neue Unternehmen dort ansiedeln anstatt Unternehmen, die bereits Gewerbesteuern zahlen.

Herr Kaminski teilt mit, dass für das Gewerbegebiet B 19 die Nachfrage bei 100 % liegt und dass für 80 % entweder Verträge oder zumindest Zusagen vorliegen. Die Ansiedlung des am interkommunalen Gewerbegebiet interessierten Unternehmens erfordert eine zusammenhängende Fläche von 12-15 ha – die im Gewerbegebiet B 19 nicht vorhanden ist. Die Informationen, welche Unternehmen konkret Interesse an den Gewerbeflächen bekundet haben, können gerne in einem Gesprächstermin gegeben werden.

 

Herr Simon bittet darum, nunmehr über die Beschlussvorlage abzustimmen. Herr Lorenz kommt der Bitte nach, da es keine weiteren Wortmeldungen gibt.

 


Beschluss Nr. 043/24S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.                Für den im beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen“. Der vorliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses und stellt den vorläufigen Geltungsbereich dar.

 

  1.                Die Verwaltung wird aufgefordert, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äußerung – auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung – aufzufordern.

 

  1.                Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 wird in Form einer Planauslage durchgeführt.

 

  1.                Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

 

  1.                Der Aufstellungsbeschluss wird entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

13

6

2

1

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