Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Aktiv und Vital Hotel Thüringen - Henneberger Haus" Hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
41. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 12 Beschluss:045/24S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:07 - 23:28
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 046/24 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Aktiv und Vital Hotel Thüringen - Henneberger Haus" Hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Bätz, Emily

 

Der Bürgermeister führt aus, dass die Stadt hier auf Entwicklungsmöglichkeiten und -ziele des ortsansässigen Unternehmens – weshalb ein vorhabenbezogener B-Plan in diesem Fall das richtige Instrument ist – reagiert, da die Planungshoheit immer bei der Kommune liegt. Es handelt sich um eine flächenmäßige Vergrößerung zur späteren Bebauung.

 

Um 20:35 Uhr betritt Herr Sauerbrey den Sitzungsraum, sodass wieder 22 Stadträte stimmberechtigt sind.

 

Frau Dr. Simon möchte den B-Plan grundsätzlich unterstützen. Allerdings kam bei der Fraktion BfS die Frage auf, wie viele Waldflächen im B-Plan-Bereich liegen, sodass möglicherweise Baumfällungen vorgenommen werden müssen. Eine abschließende Antwort darauf kann Herr Kaminski heute nicht geben, jedoch ist nicht geplant, Waldflächen im Zuge dieses B-Plans umzuwidmen, zumal dies gar nicht ohne Weiteres möglich ist, da beispielsweise die Einbindung des Forstamtes notwendig wäre. Erst die Entwicklung des B-Plans (Projektentwicklung) wird die konkreten Erfordernisse zeigen. Das kann auch bedeuten, dass die enthaltene Waldfläche zu schützen ist. Nach der aktuell bekannten Herangehensweise des Investors bzw. Projektentwicklers wäre kein Wald betroffen.

 


Beschluss Nr. 045/24S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.                Für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung

 

Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das „Aktiv und Vital Hotel Thüringen – Henneberger Haus“ in Schmalkalden.

 

  1.                Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1. Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

  1.                Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, sind zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung aufzufordern.

 

  1.                Für die Umsetzung der Planung soll ein Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schmalkalden und dem Vorhabensträger verhandelt und abgeschlossen werden. Die Kosten für die Planaufstellung soll der Vorhabensträger übernehmen.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

22

-

-

-

-