Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Tagesordnung - 31. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden  

 
 
Bezeichnung: 31. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
Gremium: Stadtrat
Datum: Mo, 12.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:02 - 20:52
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
Anlagen:
Beteiligungsbericht 2020
Anlage zur NS - TOP Ö14 - EN 001_LP
Anlage zur NS - TOP Ö14 - EN 001-1_Übersichtsplan
Anlage zur NS - TOP Ö14 - EN 002_GR_EG
Anlage zur NS - TOP Ö14 - EN 003_GR_1._2.OG

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Informationen des Bürgermeisters      
Ö 3  
Berichte aus den Ausschüssen      
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Beschluss Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.09.2022  
SR/2022/048  
Ö 6  
Beschluss Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2022  
SR/2022/049  
Ö 7  
Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden Hier: Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden  
Enthält Anlagen
BV 147/22  
Ö 8  
Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2022 Gewerbesteuerumlage Hier: Überplanmäßige Ausgabe  
Enthält Anlagen
BV 146/22  
Ö 9  
Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2022 Fuhrpark; Fahrzeugunterhaltung Hier: Überplanmäßige Ausgabe  
Enthält Anlagen
BV 154/22  
Ö 10  
Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2022 Fuhrpark; Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens Hier: Überplanmäßige Ausgabe  
Enthält Anlagen
BV 155/22  
Ö 11  
Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2022 Evangelische Kindertagesstätte Sonnenschein; Zuschüsse an freien Träger Hier: Überplanmäßige Ausgabe  
Enthält Anlagen
BV 156/22  
Ö 12  
Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz Hier: Widerruf der Optionserklärung gemäß § 27 Absatz (22) Umsatzsteuergesetz zum 01.01.2023  
BV 152/22  
Ö 13  
Umbau und Sanierung Weidebrunner Gasse 28 hier: Bereitstellung von Städtebaufördermitteln für den Mehraufwand  
BV 130/22  
Ö 14  
Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden Allgemeines Wohngebiet "Allendestraße" hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV 143/22  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Allgemeines Wohngebiet „Allendestraße“ in der Fassung vom 26.10.2022 sowie der Entwurf der Begründung mit Stand vom 26.10.2022 werden gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans-bestehend aus der Planzeichnung sowie der Entwurf der Begründung-ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.v.m. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis, dass Anregungen während der Auslegefrist vorgebracht werden können. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung in Kenntnis zu setzen und parallel zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB i.v.m. § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlegung der Planungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt auf der Grundlage des § 13a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung. Das Bebauungsplanvorhaben unterliegt deshalb nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

 

 

   
    16.11.2022 - Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie
    N 11 - Empfehlung
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    22.11.2022 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 3 - Empfehlung
   

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat nachstehenden Beschluss: 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Allgemeines Wohngebiet „Allendestraße“ in der Fassung vom 26.10.2022 sowie der Entwurf der Begründung mit Stand vom 26.10.2022 werden gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus der Planzeichnung sowie der Entwurf der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis, dass Anregungen während der Auslegefrist vorgebracht werden können. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung in Kenntnis zu setzen und parallel zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlegung der Planungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt auf der Grundlage des § 13a BauGB Bebauungspläne der Innenentwicklung. Das Bebauungsplanvorhaben unterliegt deshalb nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

4

-

-

-

-

 

 

   
    12.12.2022 - Stadtrat
    Ö 14 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 107/22S   
   

Beschluss Nr. 107/22S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Allgemeines Wohngebiet „Allendestraße“ in der Fassung vom 26.10.2022 sowie der Entwurf der Begründung mit Stand vom 26.10.2022 werden gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus der Planzeichnung sowie der Entwurf der Begründung  ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.v.m. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis, dass Anregungen während der Auslegefrist vorgebracht werden können. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung in Kenntnis zu setzen und parallel zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB i.v.m. § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlegung der Planungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt auf der Grundlage des § 13a BauGB Bebauungspläne der Innenentwicklung. Das Bebauungsplanvorhaben unterliegt deshalb nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

17

-

-

-

-

 

 

Ö 15  
Bestellung von 6 weiteren Verbandsräten und deren Stellvertretern für die Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes "Gespringwasser Schmalkalden und Umgebung"; Hier: Änderung des auf Vorschlag der Fraktion CDU/FDP bestellten Verbandsrats und dessen Stellvertreters  
BV 157/22  
Ö 16  
Bestellung von 6 weiteren Verbandsräten und deren Stellvertretern für die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes "Schmalkalden und Umgebung"; Hier: Änderung des auf Vorschlag der Fraktion CDU/FDP bestellten Verbandsrates und dessen Stellvertreters  
BV 158/22  
Ö 17  
Mitteilungen der Verwaltung / Anfragen der Politiker / Anfragen zur Niederschrift      
N 1     (nichtöffentlich)    
N 2     (nichtöffentlich)    
N 3     (nichtöffentlich)    
N 4     (nichtöffentlich)   BV 122/22  
N 5     (nichtöffentlich)   BV 144/22  
N 6     (nichtöffentlich)   BV 149/22  
N 7     (nichtöffentlich)   BV 142/22  
N 8     (nichtöffentlich)   BV 148/22  
N 9     (nichtöffentlich)   BV 153/22  
N 10     (nichtöffentlich)    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beteiligungsbericht 2020 (2339 KB)    
Anlage 2 2 Anlage zur NS - TOP Ö14 - EN 001_LP (5161 KB)    
Anlage 3 3 Anlage zur NS - TOP Ö14 - EN 001-1_Übersichtsplan (4233 KB)    
Anlage 4 4 Anlage zur NS - TOP Ö14 - EN 002_GR_EG (791 KB)    
Anlage 5 5 Anlage zur NS - TOP Ö14 - EN 003_GR_1._2.OG (365 KB)