Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.) Im Zusammenhang mit der Abführung der Gewerbesteuerumlage an den Freistaat Thüringen wird betreffend die Haushaltsstelle 9000.8100 (Gewerbesteuerumlage) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 95.608,09 € beschlossen.
2.) Die auf der Haushaltsstelle 9000.8100 (Gewerbesteuerumlage) anfallende überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 95.608,09 € wird durch Mehreinnahmen auf der Haushaltsstelle 9000.0030 (Gewerbesteuer) in gleicher Höhe gedeckt.
Begründung:
Für das Haushaltsjahr 2022 wurden auf der Haushaltsstelle 9000.0030 Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 7.700.000,00 € veranschlagt. Auf Grundlage dieses Ansatzes wurde auf der Haushaltsstelle 9000.8100 eine Gewerbesteuerumlage in Höhe von 673.750,00 € geplant.
Auf der Haushaltsstelle 9000.0030 (Gewerbesteuer) beträgt das Soll auf Ansatz mit Stand vom 21.11.2022 9.371.161,47 €. Das Gesamt-Ist per 21.11.2022 beläuft sich auf 8.470.112,44 €.
Die Berechnung der Gewerbesteuerumlage durch den Freistaat Thüringen beruht auf der Gewerbesteuer-Ist-Meldung zum jeweiligen Quartalsende.
Die Mitteilung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für das vierte Quartal wird durch den Freistaat Thüringen stets Anfang Dezember vorgenommen. Zu diesem Zeitpunkt steht das Gesamt-Ist der Gewerbesteuereinnahmen jeweils zum 31.12. noch nicht fest. Vor diesem Hintergrund erhebt der Freistaat Thüringen für das vierte Quartal jeweils eine Vorauszahlung für die Gewerbesteuerumlage analog dem dritten Quartal.
Dies bedeutet, dass die Stadt Schmalkalden für das vierte Quartal 2022 analog dem dritten Quartal 2022 eine Gewerbesteuerumlage in Höhe von 170.042,16 € als Vorauszahlung zu entrichten hat.
Auf der Haushaltsstelle 9000.8100 (Gewerbesteuerumlage) sind aktuell noch 74.434,07 € verfügbar.
Somit macht sich auf der Haushaltsstelle 9000.9100 (Gewerbesteuerumlage) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 95.608,09 € erforderlich.
Die Schlussrechnung/Abrechnung der Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2022 erfolgt dann durch den Freistaat Thüringen zu Beginn des kommenden Jahres.
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