Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 143/22  

 
 
Betreff: Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden Allgemeines Wohngebiet "Allendestraße"
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz Vorberatung
16.11.2022    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
22.11.2022 
25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Stadtrat Entscheidung
12.12.2022 
31. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (107/22S)
Anlagen:
Übersichtsplan
Plan - Entwurf
Begründung - Entwurf

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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Allgemeines Wohngebiet „Allendestraße“ in der Fassung vom 26.10.2022 sowie der Entwurf der Begründung mit Stand vom 26.10.2022 werden gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans-bestehend aus der Planzeichnung sowie der Entwurf der Begründung-ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.v.m. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis, dass Anregungen während der Auslegefrist vorgebracht werden können. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung in Kenntnis zu setzen und parallel zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB i.v.m. § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlegung der Planungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt auf der Grundlage des § 13a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung. Das Bebauungsplanvorhaben unterliegt deshalb nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

 

 

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Begründung:

 

Ziel und Anlass der Planung

 

Diakoniewert e.V. RENNSTEIG-WERRA-RHÖN Bad Salzungen beabsichtigt auf dem Gelände der ehemaligen Mischstation an der Allendestraße (Grundstück: Gemarkung Schmalkalden, Flur 34, Flurstück 46/58) die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses sowie den Neubau von Lebenswerthäusern.

Zur Klärung der Zulässigkeit für die geplanten Vorhaben stellte diakoniewert e.V. einen Antrag auf Vorbescheid.

Nach Prüfung und Erörterung des Bauvorhabens im Ausschuss für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz am 12.01.2022 erteilte die Stadt Schmalkalden dazu das gemeindliche Einvernehmen.

Durch das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, FD Kreisplanung, wird der unbebaute Standort des geplanten Vorhabens mit einer Fläche von ca. 15.450 m² planungsrechtlich als „Außenbereichsinsel im Innenbereich“ gemäß § 35 BauGB beurteilt.

Baurecht soll durch die Erstellung einer verbindlichen Bauleitplanung geschaffen werden. Das Landratsamt empfiehlt daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Auf die Durchführung einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlage der Planunterlagen gemäß § 13a Abs. 3 Satz 2 im Rahmen der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.

 

Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

 

Die Behörden werden von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt und parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

 

 

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Anlagen

 

 

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

22.11.2022

4

-

-

X

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

16.11.2022

7

-

-

X

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan (1175 KB)    
Anlage 2 2 Plan - Entwurf (2571 KB)    
Anlage 3 3 Begründung - Entwurf (1338 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   28.11.2022 10:11:03   Michaela Dehler