Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Umbau und Sanierung Weidebrunner Gasse 28 hier: Bereitstellung von Städtebaufördermitteln für den Mehraufwand  

 
 
31. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 13 Beschluss:106/22S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:02 - 20:52
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 130/22 Umbau und Sanierung Weidebrunner Gasse 28
hier: Bereitstellung von Städtebaufördermitteln für den Mehraufwand
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Hauck, Bianka

 

Der Bürgermeister führt aus, dass diese Baumaßnahme eine der großen Maßnahmen darstellt, die in der Innenstadt umgesetzt werden. Aufgrund der deutlichen Erhöhung der Baupreise hat der Bauherr versucht, den baulichen Umfang zu ändern und zu reduzieren. Der Dachausbau wurde beispielsweise herausgenommen, woraus sich in der Folge (Dachgeschoss kann nicht vermietet werden) eine gewisse Unrentierlichkeit ergibt, in der Größenordnung wie in der Beschlussvorlage dargestellt. Der benötigte Zuschuss liegt zwischen 400.000 € und 554.000 €, der Eigenanteil der Stadt beträgt 20 %. Die Empfehlung der Stadtverwaltung ist, der Beschlussvorlage zuzustimmen, um die Fertigstellung des historisch und städtebaulich herausragenden Gebäudekomplexes nicht zu gefährden. Darüber hinaus muss der Bauherr die Finanzierung gegenüber seiner Bank zeitnah darstellen, weshalb die Beschlussfassung für heute vorgesehen ist.

 

Herr Kremmer betritt um 19:39 Uhr wieder den Sitzungsraum. Somit sind 17 Stadträte anwesend.

 

Herr Abicht tut sich schwer damit, dem Zuschuss in dieser Größenordnung an einen privaten Bauherrn zuzustimmen. Grundsätzlich unterstützt er die Baumaßnahme, bittet jedoch darum, dass zunächst der Gesamtkostenplan vorgelegt und die Probleme konkret dargelegt werden. Er stellt daher den Antrag, die Beschlussvorlage in den Haupt- und Finanzausschuss zurückzuverweisen, um über die Fakten zu beraten. Herr Kaminski erläutert, dass die Unrentierlichkeit anhand einer umfassenden Methodik berechnet wurde. Bei Inanspruchnahme der Förderung ist ein Eigenanteil von 15 bis 20 % des unrentierlichen Restes zu tragen, so dass ein Differenzbetrag bleibt. Die Berechnung wurde seitens des Bauamtes sowie des Sanierungsberaters geprüft, die Unterlagen können eingesehen werden. Herr Hilpert bestätigt dies. Aus fachlicher Sicht ist außerdem der geänderte/reduzierte bauliche Umfang der Maßnahme zur Minimierung der Mehrkosten schlüssig. 

Herr Dr. Svoboda kann die Bedenken von Herrn Abicht verstehen. Er hatte sich aber über die konkrete Berechnung und deren formale Prüfung informiert, sodass er die weiteren Kosten bzw. die Unrentierlichkeit und folglich den höheren Zuschussbedarf nachvollziehen kann. Sollte der Stadtratsbeschluss heute nicht gefasst werden, kommt der Bauherr in Zeitverzug und kann die Maßnahme nicht bis zum Thüringentag abschließen (Außenbereich zum Platz Fontaine).

 

Herr Liebaug fragt im Kontext der Finanzierung, da die Beschlussvorlage einen Haushaltsvorgriff auf 2023 enthält, ob und in welcher Höhe in 2023 Mittel für andere Förderprojekte zur Verfügung stehen. Konkret spricht er das städtebauliche Projekt Messerschmidts Bierhalle (Neumarkt 7) an und fragt nach dem Sachstand. Dazu teilt Herr Dr. Svoboda mit, dass dafür Fördermittel vorgesehen sind. Der vom Architekten vorgeschlagene Abriss mit Neubau ist über das Förderprogramm zum städtebaulichen Denkmalschutz jedoch nicht förderfähig. Dass das Gebäude bei Inanspruchnahme von Fördermitteln zu erhalten/sanieren ist, wurde gegenüber dem Eigentümer bereits mehrfach kommuniziert.

Herr Kaminski merkt an, dass für den Haushalt 2023 im Unterabschnitt 6150 (Städtebauförderung) 1 Mio. € vorgesehen sind. In Anbetracht diverser baulicher Verzögerungen gestaltet es sich wiederholt schwierig, diese Mittel auch tatsächlich auszureichen. Bei Messerschmidts Bierhalle hat die Stadt aber keine Schwierigkeiten, weder hinsichtlich der Eigenmittel noch der Mittel des Freistaats Thüringen: sollte auch in 2023 die Baumaßnahme nicht beginnen, werden die Mittel in andere Projekte investiert. Herr Liebaug befürwortet jedoch einen zügigen Baubeginn bei Messerschmidts Bierhalle, da seiner Kenntnis nach alle benötigten Gutachten mittlerweile vorliegen. Auch aus diesem Grund ist es dem Bürgermeister wichtig, den heutigen Beschluss zu fassen: um privaten Investoren zu signalisieren, dass die Stadt diese nicht „im Regen stehen“sst, sobald Probleme aufgrund von nicht eigenverschuldeten Umständen auftreten, die zu Mehrkosten führen unter Beachtung der „echten Zahlen“.

Herr Hilpert ergänzt, dass die Mittel aufgrund einer Verpflichtungsermächtigung des Freistaats Thüringen aus dem Jahr 2020 zur Verfügung stehen. Werden diese nicht abgerufen, verfallen sie. Somit kann die Stadt dem Bauherrn der Weidebrunner Gasse 28 helfen. Für das ursprüngliche Projekt wurden neue Förderanträge gestellt.

Zudem gibt es noch Mittel aus der entsprechenden Verpflichtungsermächtigung 2021.

 

Herr Abicht sieht sich als Stadtrat dem Haushalt verpflichtet. Dieser enthält, anders als der Haushalt des Freistaats, keine Verpflichtungsermächtigung. Daher möchte Herr Abicht seinen Antrag zur Geschäftsordnung, die Beschlussvorlage zurückzuverweisen, aufrecht erhalten, um neben diesem auch andere problematische Projekte vorberaten zu können.

Der Bürgermeister entgegnet, dass die Problematik und die Umstände des Projekts Messerschmidts Bierhalle dem Bauausschuss bekannt sind. Daher sollte die heutige Beschlussvorlage davon unabhängig betrachtet werden. Den Einwand von Herrn Abicht kann er aber nachvollziehen. Herr Kaminski sorgt sich jedoch, dass die zeitliche Verzögerung durch Zurückverweisung in den Haupt- und Finanzausschuss in der Folge letztendlich zu einem zeitweiligen Baustopp führt und sich dadurch die Kosten nochmals erhöhen. Dies sollte vermieden werden. Gerne können die Unterlagen im Bauamt eingesehen werden. Auf Basis des heutigen Beschlusses ist in den nächsten Tagen ein entsprechender Vertrag zu erarbeiten, der bei weiterhin bestehenden Bedenken nicht geschlossen würde. 

 

Herr Dr. Svoboda appelliert an die Stadträte, die Entscheidung heute zu treffen. Zum einen, um die Fördermittel nicht verfallen zu lassen, zum andern, damit es nicht zu Bauverzögerungen kommt. Er schlägt vor, zum Treffen des Bauausschusses am Mittwoch, 14.12.2022, die Unterlagen zur Einsichtnahme vorzulegen.

Herr Abicht erhält seinen Antrag zur Geschäftsordnung aufrecht, die Beschlussvorlage in den Haupt- und Finanzausschuss zurückzuweisen. Der Vorsitzende stellt den Antrag daraufhin zur Abstimmung:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

3

14

-

-

-

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Unter der Maßgabe, dass die Unterlagen am 14.12.2022 dem Bauausschuss zur Einsichtnahme vorgelegt werden, stimmen die Stadträte der Beschlussvorlage zu und fassen folgenden Beschluss:

 

 


Beschluss Nr. 106/22S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. r die denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung des denkmalgeschützten Gebäudekomplexes Weidebrunner Gasse 28 werden auf der Grundlage der neu berechneten Wirtschaftlichkeit zusätzliche Fördermittel im Rahmen des Bund- Länder- Programms für städtebaulichen Denkmalschutz bis zu einer Höhe von 554.000,00 € im Haushaltsjahr 2023 bereitgestellt.
     
  2. Der durch die Stadt Schmalkalden zu leistende Eigenanteil von 20% beträgt bis zu 110.800,00 €
    und ist im Haushaltsplan 2023 einzustellen.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

14

-

3

-

-