Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden Allgemeines Wohngebiet "Allendestraße" hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
31. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 14 Beschluss:107/22S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:02 - 20:52
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 143/22 Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden Allgemeines Wohngebiet "Allendestraße"
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass es bei dieser Beschlussvorlage um das Gelände der ehemaligen Mischstation geht. Ein privater Investor beabsichtigt die Errichtung von Häusern für seniorengerechtes Wohnen sowie zur stationären Betreuung. Da es sich bei dem Gelände um einen innenliegenden Außenbereich handelt, ist ein BPlan erforderlich, was die Stadt entsprechend unterstützen möchte. Der B-Plan, der durch den privaten Investor erarbeitet wurde, bedarf nun der Zustimmung des Stadtrates.

 

Frau Schellenberg fragt an, ob es schon Pläne gibt, aus denen die künftige Gestaltung hervorgeht. Dies bestätigt Herr Kaminski (wurden im Bauausschuss vorgestellt) und sagt zu, dass die Pläne der Niederschrift als Anlage beigefügt werden.

 

 


Beschluss Nr. 107/22S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Allgemeines Wohngebiet „Allendestraße“ in der Fassung vom 26.10.2022 sowie der Entwurf der Begründung mit Stand vom 26.10.2022 werden gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus der Planzeichnung sowie der Entwurf der Begründung  ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.v.m. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis, dass Anregungen während der Auslegefrist vorgebracht werden können. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung in Kenntnis zu setzen und parallel zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB i.v.m. § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlegung der Planungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt auf der Grundlage des § 13a BauGB Bebauungspläne der Innenentwicklung. Das Bebauungsplanvorhaben unterliegt deshalb nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

17

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