Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz Hier: Widerruf der Optionserklärung gemäß § 27 Absatz (22) Umsatzsteuergesetz zum 01.01.2023  

 
 
31. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 12 Beschluss:105/22S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 12.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:02 - 20:52
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 152/22 Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz
Hier: Widerruf der Optionserklärung gemäß § 27 Absatz (22) Umsatzsteuergesetz zum 01.01.2023
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20/1 Allgemeine Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Knauer, Julia

 

Gemäß ursprünglicher Rechtslage, so Herr Kaminski, läuft das Optionsrecht zum 31.12.2022 ab, und die Einführung des § 2b UStG ist ab 01.01.2023 umzusetzen. Entsprechende Beschlüsse, die der Ausweisung der Umsatzsteuer Rechnung tragen, hat der Stadtrat gefasst.

Der Bundestag hat kürzlich jedoch beschlossen, das Optionsrecht zeitlich auszuweiten, das heißt, um weitere 2 Jahre zu verlängern über den 31.12.2022 hinaus, bis 31.12.2024 sodass die Umsatzsteuer erst ab 01.01.2025 auszuweisen ist. Die Zustimmung des Bundesrates zu diesem Beschluss steht noch aus.

Der Bürgermeister erläutert weiter, dass vor dem Hintergrund dieser Entwicklung die Beschlussvorlage aus Sicht der Stadtverwaltung erstellt wurde, mit dem Ziel, die Optionserklärung zum 01.01.2023 zu widerrufen, da in der Stadtverwaltung für die Einführung des § 2b UStG alles vorbereitet ist. Dennoch wurde die Veröffentlichung der beschlossenen Satzungen zurückgestellt, um der Entscheidung des Stadtrats nicht vorzugreifen, und würde morgen veranlasst (Sonderausgabe des Amtsblattes).

Die größeren Kommunen Zella-Mehlis und Meiningen sind in der Umsetzung in etwa so weit wie Schmalkalden. Zella-Mehlis wird zum 01.01.2023 umsetzen, Meiningen zum 01.01.2024, ebenso der Landkreis (01.01.2024). Die kleineren Kommunen werden vermutlich vom Optionsrecht weiterhin Gebrauch machen.

 

Die anwesenden Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr verlassen um 19:21 Uhr aufgrund einer Alarmierung den Sitzungssaal.

 

Herr Dr. Svoboda, der für die Fraktion SPD/Grüne spricht, hat den Eindruck, dass diejenigen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben gehalten und die Umsetzung erarbeitet haben, in diesem Fall letztendlich dafür bestraft werden. Einerseits ist die Umsetzung zum 01.01.2023 sinnvoll, da alles vorbereitet ist. Andererseits sollten die Einsparmöglichkeiten für die Bevölkerung berücksichtigt und dahingehend die mögliche Verlängerung der Option überlegt werden, was er empfehlen würde.

 

Herr Liebaug kann die Sichtweise der Verwaltung ebenfalls nachvollziehen. Da die Stadträte aber auch die Vertreter der Bürger sind, wäre diesen folglich zu erklären, warum die Stadt Schmalkalden ab 01.01.2023 Umsatzsteuer erhebt, umliegende Kommunen jedoch nicht. Er kann daher ebenso die spätere Umsetzung des § 2b UStG befürworten (möglichst zeitgleich mit den umliegenden Kommunen).

 

Laut Herrn Abicht ist die Arbeit der Stadtverwaltung nicht aufgehoben, sondern lediglich aufgeschoben. Er empfiehlt ebenfalls die Verlängerung des Optionsrechts um mindestens 1 Jahr.

 

Herr P. Hammen hinterfragt die Größenordnung des Einsparpotenzials. Dazu erläutert der Bürgermeister, dass die absoluten Zahlen nur geringe Beträge ausmachen. Betroffen sind die Parkgebühren, die Anmietung städtischer Räumlichkeiten (z.B. Dorfgemeinschaftshäuser) oder die Nutzungsgebühr der öffentlichen Toiletten. Die Friedhofssatzung/Friedhofsgebührensatzung kommt erst später zur Umsetzung, da das Thema noch nicht abschließend beraten ist. Insofern könnte die Stadt den Widerruf der Optionserklärung durchaus verantworten. Größere Bedeutung hat jedoch die Außenwirkung: mit der Verlängerung der Optionserklärung würde die Stadt Sensibilität für die Nöte ihrer Bevölkerung signalisieren.

In diesem Sinne ist Herr Abicht der Meinung, dass Politik „weniger mit Geldmengen, mehr mit Botschaft“ zu tun hat, und würde die Verlängerung der Optionserklärung ebenfalls empfehlen.

 

Frau Schellenberg möchte wissen, was es für die Verwaltung ausmacht, die Umsetzung zurückzustellen, um mit den anderen Kommunen gleichzuziehen. Der Bürgermeister bestätigt, dass die von der Verwaltung erarbeiteten Dinge nicht verloren gehen. Obwohl die Sichtweise der Verwaltung nachvollziehbar ist, geht es hier um eine kleine Geste in Richtung der Bevölkerung.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kaminski erläutert der Kämmerer, dass das Optionsrecht ausgeübt wurde und sich dieses bei gesetzlicher Verlängerung somit automatisch verlängert. Herr Kaminski hält fest, dass die Verlängerung des Optionsrechts dem Willen des Stadtrats entspricht. Herr Werner schlägt vor, klarstellend einen dementsprechenden Stadtratsbeschluss zu fassen. Herr Liebaug ergänzt, dass der Beschluss als Vorratsbeschluss gefasst werden könnte. Dem stimmt der Bürgermeister zu, da das neue Optionsrecht in einem anderen Paragrafen als bisher geregelt werden könnte, sodass die geltende Optionserklärung nicht mehr greifen würde. Zudem sollte formuliert werden, dass der Bürgermeister ermächtigt wird, das neue Optionsrecht auszuüben, so Herr Liebaug.

 

Herr Kremmer verlässt um 19:35 Uhr den Sitzungsraum. Damit sind 16 Stadträte zugegen.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, zu beschließen, dass das Optionsrecht über den 31.12.2022 hinaus, bis zum 31.12.2024, ausgeübt und er zur Veranlassung entsprechender Maßnahmen ermächtigt wird.

Auf Anfrage von Frau Schellenberg teilt Herr Kaminski mit, dass die Stadt erneut über eine Verlängerung entscheidet, sollte das gesetzliche Optionsrecht über den 31.12.2024 hinaus nochmals verlängert werden.

 

In Folge der Verlängerung des Optionsrechts schlägt Herr Kaminski vor, die Nettobeträge zu belassen (z.B. Parkgebühren, Toilettennutzungsgebühr), ohne Ausweisung der Umsatzsteuer. Die Stadträte signalisieren ihre Zustimmung.

 

Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Herr Lorenz bittet sodann um die Abstimmung zur Verlängerung des Optionsrechts. Die Stadträte fassen nachstehenden Beschluss:

 

 


Beschluss Nr. 105/22S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. r den Fall, dass der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) eine über den 31.12.2022 hinausgehende Verlängerung des Optionsrechts im Sinne des § 27 Absätze (22) und (22a) UStG erlässt, übt die Stadt Schmalkalden die mit Schreiben vom 26.09.2016 gegenüber dem Finanzamt Suhl abgegebene Optionserklärung über den 31.12.2022 hinaus bis zum 31.12.2024, 24:00 Uhr, aus.

 

  1. Erlässt der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) eine über den 31.12.2024 hinausgehende Verlängerung des Optionsrechts im Sinne des § 27 Absätze (22) und (22a) UStG, entscheidet der Stadtrat zu gegebener Zeit, ob die Stadt Schmalkalden das Optionsrecht nach dem 31.12.2024 weiterhin ausübt.

 

  1. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt und beauftragt, die zur Umsetzung der unter den Punkten 1. und 2. getroffenen Entscheidungen dementsprechend erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen.  

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

15

-

1

-

1