Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2022 Evangelische Kindertagesstätte Sonnenschein; Zuschüsse an freien Träger Hier: Überplanmäßige Ausgabe  

 
 
31. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 11 Beschluss:104/22S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:02 - 20:52
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 156/22 Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2022
Evangelische Kindertagesstätte Sonnenschein; Zuschüsse an freien Träger
Hier: Überplanmäßige Ausgabe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20/1 Allgemeine Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Tischer, Kornelia

 

Frau Dierich führt aus, dass hier ein Defizit, welches der Träger der Kindertagesstätte finanziell nicht ableisten kann, auszugleichen ist. Für das Kita-Jahr 2019/20 wurden höhere Personalkosten angezeigt, aufgrund des gestiegenen Schlüssels für pädagogisches Fachpersonal sowie Tariferhöhungen. Die Nachzahlung wurde im Haushalt 2022 trotz Anmeldung nicht berücksichtigt, ist jedoch nun auszugleichen.

Da es sich um eine überplanmäßige Ausgabe von mehr als 15.000 € handelt, obliegt die Entscheidung darüber dem Stadtrat.

Herr Kaminski merkt an, dass die Deckung größtenteils aus der Zuschuss-Rückzahlung einer anderen Einrichtung des selben Trägers erfolgt.

 

 


Beschluss Nr. 104/22S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.)

Im Zusammenhang mit der Gewährung des für die Gesamtdeckung der Betriebskosten benötigten Zuschusses an den freien Träger der Evangelischen Kindertagesstätte Sonnenschein wird auf der Haushaltsstelle 46405.7180 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 16.711,00 € beschlossen.

 

2.)

Die auf der Haushaltsstelle 46405.7180 anfallende überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 16.711,00 € wird durch Mehreinnahmen auf der Haushaltsstelle 46406.1780 (Evangelische Kindertagesstätte Friedrich Fröbel; Rückzahlung Zuschuss vom freien Träger) in Höhe von 14.020,00 € sowie durch Mehreinnahmen auf der Haushaltsstelle 46402.1721 (Kinderland Grenzweg; Betriebskostenerstattung von Gemeinden im Zuge Wunsch- und Wahlrecht) in Höhe von 2.691,00 € gedeckt.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

17

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