Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden Hier: Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden  

 
 
31. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtrat Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 12.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:02 - 20:52
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 147/22 Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden
Hier: Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10/1 Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Glienke, Robert

 

Wie der Bürgermeister informiert, hatten Hinweise aus den Ortsteilen die Überprüfung der Aufwandsentschädigungen der Ortsteilbürgermeister ausgelöst. Bei der Berechnung, die der Beschlussvorlage anliegt und die im Haupt- und Finanzausschuss ausführlich erläutert wurde, haben neben der Einwohnerzahl nun auch vorhandene Bauhofstandorte sowie „Unter-Ortsteile“ Berücksichtigung gefunden, sodass der Aufwand je Ortsteil künftig gerechter entschädigt wird.

Als weitere Änderung wurde die Ermächtigung des Bürgermeisters für Grundstückserwerbe bis 15.000 € aufgenommen, da ihm bisher lediglich Grundstücksverkäufe und -tausche bis 15.000 € übertragen sind. Dennoch werden auch zukünftig sämtliche Grundstücksangelegenheiten im Bauausschuss vorberaten.

 

Im Nachgang der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde ein dritter Punkt in die Änderung der Hauptsatzung aufgenommen: Vor dem Hintergrund der zahlreichen öffentlichen Termine und anstehenden Themen benötigt der Bürgermeister mehr Unterstützung und wünscht sich daher, neben dem ehrenamtlichen Beigeordneten, wieder einen hauptamtlich tätigen Beigeordneten (erster Stellvertreter sowie verantwortlich für übertragenen Geschäftsbereich). Da dieser Punkt jedoch nicht vorkommuniziert ist, möchte der Bürgermeister die Beschlussvorlage heute zurückstellen, um im nächsten Gremiengang darüber zu beraten und zu entscheiden.

Frau Dierich weist darauf hin, dass die Hauptsatzung in jedem Fall hinsichtlich der Höhe der Aufwandentschädigung für den ehrenamtlichen Beigeordneten anzupassen ist. 

 

Die Beschlussvorlage wird zurückgestellt.