Für die denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung des denkmalgeschützten Gebäudekomplexes Weidebrunner Gasse 28 werden auf der Grundlage der neu berechneten Wirtschaftlichkeit zusätzliche Fördermittel im Rahmen des Bund- Länder- Programms für städtebaulichen Denkmalschutz bis zu einer Höhe von 554.000,00 € im Haushaltsjahr 2023 bereitgestellt.
Der durch die Stadt Schmalkalden zu leistende Eigenanteil von 20% beträgt bis zu 110.800,00 € und ist im Haushaltsplan 2023 einzustellen.
07.11.2022 - Stadtrat
Ö 15 - zurückgestellt
12.12.2022 - Stadtrat
Ö 13 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 106/22S
Beschluss Nr. 106/22S
Der Stadtrat beschließt:
Für die denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung des denkmalgeschützten Gebäudekomplexes Weidebrunner Gasse 28 werden auf der Grundlage der neu berechneten Wirtschaftlichkeit zusätzliche Fördermittel im Rahmen des Bund- Länder- Programms für städtebaulichen Denkmalschutz bis zu einer Höhe von 554.000,00 € im Haushaltsjahr 2023 bereitgestellt.
Der durch die Stadt Schmalkalden zu leistende Eigenanteil von 20% beträgt bis zu 110.800,00 € und ist im Haushaltsplan 2023 einzustellen.