Dem hauptamtlichen Ersten Beigeordneten der Stadt Schmalkalden wird auf Grundlage der Verordnung über die Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürDaufwEV) vom 4. Dezember 1992, zuletzt geändert am 24. Juni 2008, gemäß 3 Abs. 1 sowie der Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 30/2023 vom 24. Juli 2023, eine monatliche steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 60 Prozent der Dienstaufwandsentschädigung des Bürgermeisters gewährt.
12.08.2024 - Stadtrat
Ö 19 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 081/24S
Beschluss Nr. 081/24S
Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschließt:
Dem hauptamtlichen Ersten Beigeordneten der Stadt Schmalkalden wird auf Grundlage der Verordnung über die Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürDaufwEV) vom 4.Dezember 1992, zuletzt geändert am 24. Juni 2008, gemäß 3 Abs. 1 sowie der Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 30/2023 vom 24. Juli 2023, eine monatliche steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 60 Prozent der Dienstaufwandsentschädigung des Bürgermeisters gewährt.