Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 093/24  

 
 
Betreff: Beschaffung Mittleres Löschfahrzeug (MLF) Ortsteil Springstille
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:32/1 Sicherheit und Ordnung, Soziales Bearbeiter/-in: Pfunfke, Michael
Beratungsfolge:
Stadtrat Entscheidung
12.08.2024 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden   (082/24S)  

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Stadt Schmalkalden schafft r die Ortsteilfeuerwehr Springstille ein Mittleres Löschfahrzeug (MLF) an.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die im Zusammenhang mit der Anschaffung des MLF zu erwartenden Einnahmen in Höhe von 80.000,00 € und die zu kalkulierenden Ausgaben in Höhe von 370.000 € im Haushaltsplan 2027 zu veranschlagen.
  3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Fördermittel für die Anschaffung des MLF fristgemäß zu beantragen.

 

 


Begründung:

 

Die Beschaffung des MLF ist eine Ersatzbeschaffung für das vorhandene Tragkraftspritzenfahrzeug, TSF-W, Baujahr 1995, der FF Springstille. Das TSF-W kann den heutigen Anforderungen und den gestellten Aufgaben der FF Springstille nicht mehr Stand halten. Hier sind besonders Reparatur, Wartungs- und Unterhaltungskosten der vorhandenen Technik ein Hauptkriterium der Ersatzbeschaffung. Ein weiterer Schwerpunkt der Beschaffung ist die Umstrukturierung der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Schmalkalden. Durch Austausch des Fahrzeugbestandes wird ein besseres, effektiveres und zukunftsorientierteres Arbeiten in Ausbildung und bei Einsätzen entsprechend dem vorhandenen Personal im Verhältnis zu den gestellten Aufgaben ermöglicht. Nach dem ThürBKG und der Thür.FwOrgVO ist der Ortsteil Springstille in BT1 (Brand-und Technische Gefahren Stufe 1), eingestuft. Das bedeutet, dass für den örtlichen Brandschutz und die technische Hilfe ein MLF vorgehalten werden muss. Mit der heutigen positiven Abstimmung würde die Beschaffung des MLF eingeleitet. Der heutige Beschluss ist notwendig für die Würdigung des Vorhabens durch die Rechtsaufsicht, welche wiederum Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln ist. Nach Bewilligung der Fördermittel durch den Freistaat Thüringen wird die Ausschreibung und die Vergabe im kommenden Jahr, 2025 abgewickelt werden können. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 2 Jahre.

 

 

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme: Zuwendung des Freistaates

                          Thüringen

 

       in Höhe von: 80.000,00€ im Haushaltsjahr

                               2027

 

       HHSt: 1300.3610

 

Ausgabe: Kaufpreis

 

 

       in Höhe von: 370.000,00€ im Haushaltsjahr

                               2027

 

       HHSt: 1300.9350

 

siehe Begründung

 

 

 


 

Anlagen

 

 

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

mmerer

rgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

02.05.2023

6

-

-

X

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   02.08.2024 11:43:03   Volkmar Werner