Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit Hier: Dienstaufwandsentschädigung des Bürgermeisters  

 
 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 18 Beschluss:080/24S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.08.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:02 - 20:36
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 110/24 Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit
Hier: Dienstaufwandsentschädigung des Bürgermeisters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10 Hauptamt Bearbeiter/-in: Wagner, Maria

Der Vorsitzende führt aus, dass sich die Dienstaufwandsentschädigung des Bürgermeisters an der Einwohnerzahl orientiert und in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Höchstsatzes für 10.001 bis 20.000 Einwohner gewährt werden soll.

 


Beschluss Nr. 080/24S

 

Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschließt:

 

Dem Bürgermeister der Stadt Schmalkalden wird auf Grundlage der Verordnung über die Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürDaufwEV) vom 4. Dezember 1992, zuletzt geändert am 24. Juni 2008, gemäß § 2 Abs. 1 sowie der Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 30/2023 vom 24. Juli 2023, eine monatliche steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung in Höhe des jeweils gültigen Höchstsatzes für eine Einwohnerzahl von 10.001 bis 20.000 gewährt.

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

25

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