Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschließt:
Dem Bürgermeister der Stadt Schmalkalden wird auf Grundlage der Verordnung über die Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürDaufwEV) vom 4. Dezember 1992, zuletzt geändert am 24. Juni 2008, gemäß § 2 Abs. 1 sowie der Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 30/2023 vom 24. Juli 2023, eine monatliche steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung in Höhe des jeweils gültigen Höchstsatzes für eine Einwohnerzahl von 10.001 bis 20.000 gewährt.
Begründung:
Der gesetzliche Rahmen für die Entschädigung des Bürgermeisters wird im § 2 der ThürDaufwEV vorgegeben. Die konkrete Festlegung der Höchstsätze erfolgt gestaffelt nach der Einwohnerzahl und wird regelmäßig durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales angepasst und bekanntgegeben. Die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung ist durch Beschluss des Stadtrates festzulegen.
Mit diesem Beschluss wird dem Bürgermeister der aktuell geltende Höchstbetrag von derzeit 311,00 Euro bei einer Einwohnerzahl von 10.001 bis 20.000 gewährt. Die Einwohnerzahl im Sinne dieser Verordnung ist die bei der letzten Volkszählung ermittelte und vom Landesamt für Statistik auf den 30. Juni des Vorjahres fortgeschriebene Zahl der Wohnbevölkerung (aktuell 19.855 zum 30. Juni 2023 für die Stadt Schmalkalden).
Diese Einwohnerzahl ist somit Berechnungsgrundlage des vorliegenden Beschlusses im Sinne der o.g. Verordnung.
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