Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 100/24  

 
 
Betreff: Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten der Stadt Schmalkalden gemäß § 32 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und § 7 der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10 Hauptamt Bearbeiter/-in: Wagner, Maria
Beratungsfolge:
Stadtrat Entscheidung
12.08.2024 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden   (072/24S)  

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden wählt gemäß § 32 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und § 7 der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden

Frau / Herrn ……………………………………………………………………………….

zur / zum ersten ehrenamtlichen Beigeordneten der Stadt Schmalkalden

 

sowie

 

Frau / Herrn ………………………………………………………………………….......

zur / zum zweiten ehrenamtlichen Beigeordneten der Stadt Schmalkalden.

 


Begründung:

Gemäß § 32 Abs. 1 ThürKO ist jede Gemeinde bzw. Stadt verpflichtet, einen Beigeordneten zu ernennen, der im Falle einer Verhinderung des Bürgermeisters dessen Stellvertretung übernimmt. Gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden wählt der Stadtrat einen hauptamtlichen Ersten Beigeordneten, der in Persona Herrn Zimmermann bereits tätig ist, sowie zwei ehrenamtliche Beigeordnete für die Stadt Schmalkalden.

Die ehrenamtlichen Beigeordneten werden laut § 32 Abs. 4 ThürKO vom Stadtrat aus seiner Mitte für die Dauer der Amtszeit des Stadtrates gewählt. Wählbar sind nur jene Stadtratsmitglieder, die vor der Wahl vom Stadtrat vorgeschlagen wurden (§ 39 Abs. 2 ThürKO). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhält. Das Verfahren ist in § 39 ThürKO geregelt.

Gemäß § 15 Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden (beschlossen am 24.06.2024; tritt am 25.08.2024 nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt August/24 in Kraft) erhalten die ehrenamtlichen Beigeordneten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von jeweils 200,00 Euro.

Redaktionelle Anmerkung:

Die Thematik der Beigeordneten regelt die aktuell noch gültige Fassung der Hautsatzung der Stadt Schmalkalden im § 7.  Die Neufassung der Hauptsatzung sieht hierfür § 9 vor.


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme:

       in Höhe von:

       HHSt:

Ausgabe: Aufwandsentschädigung

       in Höhe von: 4.800,00 €/Jahr

       HHSt: 0000.4010

siehe Begründung

 

mmerer

 


 

Anlagen

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   24.07.2024 11:33:56   Maria Wagner