Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 104/24  

 
 
Betreff: Bestellung der Verbandsräte und deren Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes "Schmalkalden und Umgebung"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10 Hauptamt Bearbeiter/-in: Wagner, Maria
Beratungsfolge:
Stadtrat Entscheidung
12.08.2024 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (075/24S)

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschließt:

 

Folgende Personen und deren Stellvertreter werden zu weiteren ordentlichen Verbandsräten für die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Schmalkalden und Umgebung bestellt:

 

Verbandsrat

Stellvertreter

Dr. Svoboda, Stefan

Danz, Stephan

Trabert, Peter

Sauerbrey, Jens

Abicht, Jan

der, Andreas

v. Chrzernowski, Peter

Schröder, Michele

Wagner, Alexander

Tanneberger, Stefan

Kaiser, Klaus- Dieter

ssel, Sylvia

 

 


Begründung:

Die Stadt Schmalkalden ist Mitglied im Abwasserzweckverband „Schmalkalden und Umgebung“. Die Verbandsversammlung als Organ dieses Zweckverbandes besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den übrigen Verbandsräten.

Die gesetzlichen Vertreter der Verbandsmitglieder sind von Amts wegen als Verbandsräte in der Verbandsversammlung tätig. Im Falle ihrer rechtlichen oder tatsächlichen Verhinderung werden sie durch ihre gesetzlichen Stellvertreter vertreten (§ 6 Abs. 2 der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Schmalkalden und Umgebung in Verbindung mit § 28 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG)). Damit ist der Bürgermeister der Stadt Schmalkalden von Amts wegen Verbandsrat in der Verbandsversammlung und wird im Falle seiner Verhinderung durch den hauptamtlichen Beigeordneten vertreten.

Gemäß § 6 Abs. 3 und 4 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 28 Abs. 2 und 3 ThürKGG entsendet jedes Verbandsmitglied für je 3.000 Einwohner einen weiteren, durch den Stadtrat zu bestimmenden Verbandsrat sowie jeweils einen Stellvertreter in die Verbandsversammlung. Für die Stadt Schmalkalden bedeutet dies die Entsendung von sechs weiteren Verbandsräten und deren Stellvertretern. Dabei ist zu beachten, dass sich die Verbandsräte nicht gegenseitig vertreten können.

Die Verbandsräte und ihre Stellvertreter werden für die Dauer der zum Zeitpunkt der Bestellung laufenden Kommunalwahlperiode des Stadtrates bestellt (§ 6 Abs. 6 der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Schmalkalden und Umgebung in Verbindung mit § 28 Abs. 4 ThürKGG).

Am 01.06.2024 begann die Legislaturperiode des am 26.05.2024 neu gewählten Stadtrates der Stadt Schmalkalden. Folglich ist nunmehr die Bestellung von sechs weiteren Verbandsräten und deren Stellvertretern für den Abwasserzweckverband „Schmalkalden und Umgebung“ erforderlich.

Bis zum Amtsantritt der neuen Verbandsräte und ihrer Stellvertreter üben die bisherigen Amtsträger ihre Funktionen weiterhin aus.

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

mmerer

 


 

Anlagen

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   24.07.2024 07:42:01   Monika Dierich