Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Frau / Herrn ……………………………………………………………………………. zur / zum Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Schmalkalden.
Frau / Herrn ………………………………………………………………………………. zur Stellvertreterin / zum Stellvertreter der / des Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Schmalkalden.
Begründung:
Gemäß § 23 Abs. 1 ThürKO führt der Bürgermeister und im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter den Vorsitz im Stadtrat.
Zudem kann die Hauptsatzung bestimmen, dass den Vorsitz im Stadtrat ein vom Stadtrat gewähltes Stadtratsmitglied und im Falle dessen Verhinderung sein Stellvertreter führt. Diesem/n obliegt dann anstelle des Bürgermeisters die Leitung der Sitzungen des Stadtrates. Weitere Aufgaben können ihm/ihnen jedoch nicht übertragen werden.
Die Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden sieht eine solche Regelung vor. Laut § 5 der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden führt den Vorsitz im Stadtrat ein vom Stadtrat gewähltes Stadtratsmitglied, im Falle seiner Verhinderung dessen Stellvertreter.
In seiner Sitzung am 24. Juni 2024 hat der Stadtrat der Stadt Schmalkalden mit Beschluss Nr. 067/24S die Neufassung der Hauptsatzung beschlossen. In dieser wurden die Aufwandsentschädigungen unter anderem für das Führen des Vorsitzes der Stadtratssitzungen angepasst. Sobald die Neufassung in Kraft getreten ist, erhält der Vorsitzende des Stadtrates für die Wahrnehmung dieser Funktion und die hierdurch entstehenden höheren Belastungen und Aufwendungen eine zusätzliche monatliche Entschädigung i.H.v. 100,00 Euro. Für den Fall, dass der / die stellvertretende Vorsitzende des Stadtrates den Vorsitz einer Sitzung führt, erhält diese/r ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von 25,00 Euro.
Redaktionelle Anmerkung: Die derzeit noch gültige Fassung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden regelt den Vorsitz im Stadtrat in § 5. Die o.g. Neufassung, die erst am 25.08.2024 (Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Schmalkalden) Gültigkeit erlangt, regelt diesen im § 7.
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