Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit Hier: Dienstaufwandsentschädigung des hauptamtlichen Ersten Beigeordneten  

 
 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 19 Beschluss:081/24S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.08.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:02 - 20:36
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 111/24 Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit
Hier: Dienstaufwandsentschädigung des hauptamtlichen Ersten Beigeordneten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10 Hauptamt Bearbeiter/-in: Wagner, Maria

Die monatliche Dienstaufwandsentschädigung des hauptamtlichen Beigeordneten soll auf 60 % der Dienstaufwandsentschädigung des Bürgermeisters (gesetzlicher Höchstbetrag) festgelegt werden.

 


Beschluss Nr. 081/24S

 

Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschließt:

 

Dem hauptamtlichen Ersten Beigeordneten der Stadt Schmalkalden wird auf Grundlage der Verordnung über die Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürDaufwEV) vom 4. Dezember 1992, zuletzt geändert am 24. Juni 2008, gemäß 3 Abs. 1 sowie der Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 30/2023 vom 24. Juli 2023, eine monatliche steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 60 Prozent der Dienstaufwandsentschädigung des Bürgermeisters gewährt.

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

25

-

-

-

-