Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Verpflichtung der Stadtratsmitglieder nach § 24 Absatz 2 ThürKO  

 
 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtrat
Datum: Mo, 12.08.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:02 - 20:36
Raum: Rathaussaal
Ort:

 

Nach § 24 Abs. 2 ThürKO sind die Stadtratsmitglieder in der ersten nach ihrer Wahl stattfindenden öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom Bürgermeister auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Verweigert ein Stadtratsmitglied die Verpflichtung, so verliert es sein Amt.

 

Heute ist die Verpflichtung der Herren Sauerbrey und Dr. Svoboda nachzuholen, die zur konstituierenden Stadtratssitzung am 24.06.2024 urlaubsbedingt nicht (Herr Sauerbrey) bzw. verspätet (Herr Dr. Svoboda) anwesend waren.

 

Herr Kaminski bittet beide Herren nach vorne. Er verliest nachstehende Verpflichtungsformel, die sie gemeinsam nachsprechen und mit Handschlag bekräftigen:

 

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt Schmalkalden zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern, so wahr mir Gott helfe.“