Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 102/24  

 
 
Betreff: Bestellung des weiteren Verbandsrates und dessen Stellvertreters der Stadt Schmalkalden im Zweckverband "Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10 Hauptamt Bearbeiter/-in: Wagner, Maria
Beratungsfolge:
Stadtrat Entscheidung
12.08.2024 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (074/24S)

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden bestellt Herrn / Frau …. zum Verbandsrat sowie Herrn / Frau …. als dessen Stellvertreter im Zweckverband „Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen“. 

 

 

 


Begründung:

 

 

Der Zweckverband „Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen“ hat das Ziel, die folgenden öffentlichen Einrichtungen zu unterhalten und zu betreiben sowie die dafür erforderlichen Mittel bereitzustellen:

 

-         Museum Schloss Wilhelmsburg

-         Technisches Museum „Neue Hütte“ Schmalkalden

-         Schaubergwerk „Finstertal“ Asbach

-         Metallhandwerksmuseum Steinbach –Hallenberg

-         Stadt – und Kreisbibliothek Schmalkalden

-         Musikschule Schmalkalden

-         Max- Reger- Konservatorium Meiningen

-         Stadt- und Kreisarchiv Schmalkalden

-         Tanzhaus Benshausen

 

Die Stadt Schmalkalden ist neben dem Landkreis Schmalkalden-Meinigen sowie der Städte Steinbach-Hallenberg und Zella-Mehlis Mitglied des Zweckverbandes „Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen“.

 

Laut § 6 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen besteht die Verbandssammlung als Organ des Zweckverbandes aus 6 Vertretern der Verbandsmitglieder (=Verbandsräte).

 

Die Stadt Schmalkalden entsendet als Verbandsmitglied 2 Verbandsräte, wovon der Bürgermeister Verbandsrat kraft seines Amtes ist. Der weitere Verbandsrat sowie dessen Stellvertreter, welche die Stadt Schmalkalden stellt, sind durch Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden zu bestellen (§ 28 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG)). 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

mmerer

 


 

Anlagen

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   30.07.2024 10:58:26   Monika Dierich