Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden bestellt Herrn / Frau …. zum Verbandsrat sowie Herrn / Frau …. als dessen Stellvertreter im Zweckverband „Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen“.
Begründung:
Der Zweckverband „Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen“ hat das Ziel, die folgenden öffentlichen Einrichtungen zu unterhalten und zu betreiben sowie die dafür erforderlichen Mittel bereitzustellen:
- Museum Schloss Wilhelmsburg - Technisches Museum „Neue Hütte“ Schmalkalden - Schaubergwerk „Finstertal“ Asbach - Metallhandwerksmuseum Steinbach –Hallenberg - Stadt – und Kreisbibliothek Schmalkalden - Musikschule Schmalkalden - Max- Reger- Konservatorium Meiningen - Stadt- und Kreisarchiv Schmalkalden - Tanzhaus Benshausen
Die Stadt Schmalkalden ist neben dem Landkreis Schmalkalden-Meinigen sowie der Städte Steinbach-Hallenberg und Zella-Mehlis Mitglied des Zweckverbandes „Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen“.
Laut § 6 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen besteht die Verbandssammlung als Organ des Zweckverbandes aus 6 Vertretern der Verbandsmitglieder (=Verbandsräte).
Die Stadt Schmalkalden entsendet als Verbandsmitglied 2 Verbandsräte, wovon der Bürgermeister Verbandsrat kraft seines Amtes ist. Der weitere Verbandsrat sowie dessen Stellvertreter, welche die Stadt Schmalkalden stellt, sind durch Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden zu bestellen (§ 28 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG)).
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