Auf der Grundlage des Sonderberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 31.05.2021, AZ: 12-0768.063-IT.14-18, sowie auf der Grundlage der Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen in den Schlussberichten zur Prüfung der Jahresrechnungen der Stadt Schmalkalden für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 vom 31.05.2021 beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hinsichtlich der Prüfung der Organisation und Sicherheit der Informationstechnik der Stadt Schmalkalden in den Jahren 2014 bis 2018 die Entlastung des Bürgermeisters.
14.10.2021 - Rechnungsprüfungsausschuss
N 16 - Empfehlung
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19.10.2021 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 16 - Empfehlung
Beschlussempfehlung:
Der Stadtrat beschließt:
Auf der Grundlage des Sonderberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 31.05.2021, AZ: 12-0768.063-IT.14-18, sowie auf der Grundlage der Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen in den Schlussberichten zur Prüfung der Jahresrechnungen der Stadt Schmalkalden für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 vom 31.05.2021 beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hinsichtlich der Prüfung der Organisation und Sicherheit der Informationstechnik der Stadt Schmalkalden in den Jahren 2014 bis 2018 die Entlastung des Bürgermeisters.
Ja
Nein
Enthaltungen
Befangenheit
abwesend
5
-
-
1
-
15.11.2021 - Stadtrat
Ö 21 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 100/21S
Beschluss Nr. 100/21S
Der Stadtrat beschließt:
Auf der Grundlage des Sonderberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 31.05.2021, AZ: 12-0768.063-IT.14-18, sowie auf der Grundlage der Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen in den Schlussberichten zur Prüfung der Jahresrechnungen der Stadt Schmalkalden für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 vom 31.05.2021 beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hinsichtlich der Prüfung der Organisation und Sicherheit der Informationstechnik der Stadt Schmalkalden in den Jahren 2014 bis 2018 die Entlastung des Bürgermeisters.