Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Herr Werner schildert, dass bei der Gemeinde Springstille ebenso die fehlende Kassenprüfung durch kassenfremdes Personal angemerkt worden ist. Des Weiteren wurde in 2014 die Pflichtzuführung zum Vermögenshaushalt nicht in erforderlicher Höhe im Haushaltsplan veranschlagt sowie zum Abschluss des Haushaltsjahres die Mindestzuführung nicht erreicht. Herr Kaminski merkt dazu an, dass es in übrigen Haushaltsjahren meist deutlich höhere Zuführungen gegeben hat.
Die Ausschussmitglieder geben folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat:
Der Stadtrat beschließt: Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Springstille vom 31.05.2021, AZ: 12-0768.067.14, stellt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die geprüfte Jahresrechnung der Gemeinde Springstille für das Haushaltsjahr 2014 fest.
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