Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2014 Hier: Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014  

 
 
16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 19.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:04 - 19:15
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 105/21 Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2014
Hier: Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20/1 Allgemeine Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Tischer, Kornelia

 

Der Bürgermeister führt aus, dass sich der Rechnungsprüfungsausschuss ausführlich mit den nun folgenden Beschlussvorlagen befasst hat. Er bittet den Kämmerer, auf die wesentlichen Punkte kurz einzugehen.

Die AfD-Fraktion enthält sich, analog der Abstimmung im Rechnungsprüfungsausschuss, bei den Beschlussvorlagen, bei denen sie noch nicht im Stadtrat vertreten war.

 

Der Kämmerer benennt 5 wesentliche Prüfungsbemerkungen:

  1. Die Tagessalden werden von Kassenmitarbeitern geprüft. Mindestens einmal jährlich muss eine unverhoffte Prüfung durch kassenfremdes Personal vorgenommen werden. Insbesondere im Jahr 2014 ist dies nicht erfolgt.
  2. Bis zu den Jahren 2018/19 durfte der Kämmerer über- und außerplanmäßige Ausgaben bis 15.000 € sowie für einige Bereiche in unbestimmter Höhe freigeben. Dies ist gesetzlich nicht mehr zulässig. Bei der Stadt Schmalkalden wurde bisher bereits in allen Fällen die Obergrenze von 15.000 € praktiziert, so dass es keine Freigaben in unbestimmter Höhe gab.
    Diverse Ausgaben bis 50.000 € sind vom Haupt- und Finanzausschuss, ab 50.000 € vom Stadtrat zu beschließen.
  3. In manchen Jahresabschlüssen wurde Einnahmereste gebildet. Diese hätten nur für 1 Jahr ins neue Jahr übertragen werden dürfen und wären dann neu – nicht als Einnahmerest – im Haushalt zu veranschlagen gewesen.
  4. Die Bildung von Ausgaberesten im Verwaltungshaushalt darf nur dann vorgenommen werden, wenn dies zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung schon absehbar ist und entsprechend im Haushalt vermerkt wird. Solche Vermerke sind bislang nicht erfolgt.
  5. Über die beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenstände > 920 € ist, zumindest für kostendeckend arbeitende Bereiche der Kommunen wie z.B. Kita‘s, ein Verzeichnis zu führen. Dies ist gesetzlich vorgegeben. Für die praktische Umsetzung müssen jedoch zunächst die Voraussetzungen definiert werden, das heißt, auf welcher digitalen Basis (z.B. Barcode-Scanner) das Anlagevermögen erfasst und das Verzeichnis gepflegt wird. Dies ist außerdem mit Kosten sowie erheblichem zeitlichen Aufwand verbunden und aktuell personell nicht umsetzbar.

 

Außer zu 5., wofür eine praktikable Lösung noch zu erarbeiten ist, wurden alle Anmerkungen bereits berücksichtigt und umgesetzt.

Herr Kaminski ergänzt, dass für das bewegliche Vermögen eine technische Lösung der Fa. Telesystems Thorwarth angedacht war, die letztendlich jedoch nicht umgesetzt werden konnte. Für das unbewegliche Vermögen (Immobilien) der Kita’s werden Abschreibungen bereits im Haushalt ausgewiesen.

Das fehlende Anlagevermögensverzeichnis wurde nicht nur im Prüfbericht des Landratsamtes bemängelt, sondern auch seitens des Thüringer Rechnungshofes. Bis eine abschließende Lösung erarbeitet und umgesetzt ist, sollten daher übergangsweise zumindest die Neuanschaffungen erfasst werden.

 

Herr Reich merkt an, dass in der Behörde, in der er hauptberuflich tätig ist, das Anlageverzeichnis von Verwaltungspraktikanten regelmäßig, zum Jahresende, gepflegt wird, durch Einscannen von Barcodes.

Der Bürgermeister erläutert, dass in der Stadtverwaltung jeweils zum Jahresende schon mehrere Tätigkeiten erfolgen müssen, die Personal binden. Beispielsweise sind diverse Zählerstände abzulesen und zu erfassen. Hier wird zukünftig die fortschreitende Digitalisierung Vorteile bringen. In der Tourist-Info muss die Jahresinventur vorgenommen werden. Aktuell ist das Erfassen des Anlageverzeichnisses daher personell nicht leistbar.

 

Auf Nachfrage von Herrn Reich zur Prüfbemerkung unter 1. wird mitgeteilt, dass das „kassenfremde Personal“ der Bürgermeister bzw. eine von ihm beauftragte Person ist.

 

Nunmehr stimmen die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses einzeln über diese sowie die folgenden Beschlussvorlagen ab.

 

 


Beschlussempfehlung:

 

Der Stadtrat beschließt:

Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2014 der Stadt Schmalkalden vom 31.05.2021, AZ: 12-0768.063.14, stellt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die geprüfte Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2014 fest.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

5

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1

-

-