Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2017 der Stadt Schmalkalden vom 31.05.2021, AZ: 12-0768.063.17, beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hinsichtlich der geprüften Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2017 die Entlastung des Bürgermeisters.
14.10.2021 - Rechnungsprüfungsausschuss
N 10 - Empfehlung
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19.10.2021 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 10 - Empfehlung
Beschlussempfehlung:
Der Stadtrat beschließt:
Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2017 der Stadt Schmalkalden vom 31.05.2021, AZ: 12-0768.063.17, beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hinsichtlich der geprüften Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2017 die Entlastung des Bürgermeisters.
Ja
Nein
Enthaltungen
Befangenheit
abwesend
4
-
1
1
-
15.11.2021 - Stadtrat
Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 094/21S
Beschluss Nr. 094/21S
Der Stadtrat beschließt:
Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2017 der Stadt Schmalkalden vom 31.05.2021, AZ: 12-0768.063.17, beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hinsichtlich der geprüften Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2017 die Entlastung des Bürgermeisters.