Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2014 der Stadt Schmalkalden vom 31.05.2021, AZ: 12-0768.063.14, beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hinsichtlich der geprüften Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2014 die Entlastung des Bürgermeisters.
14.10.2021 - Rechnungsprüfungsausschuss
N 4 - Empfehlung
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
19.10.2021 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 4 - Empfehlung
Beschlussempfehlung:
Der Stadtrat beschließt:
Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2014 der Stadt Schmalkalden vom 31.05.2021, AZ: 12-0768.063.14, beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hinsichtlich der geprüften Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2014 die Entlastung des Bürgermeisters.
Ja
Nein
Enthaltungen
Befangenheit
abwesend
4
-
1
1
-
15.11.2021 - Stadtrat
Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 088/21S
Beschluss Nr. 088/21S
Der Stadtrat beschließt:
Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2014 der Stadt Schmalkalden vom 31.05.2021, AZ: 12-0768.063.14, beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hinsichtlich der geprüften Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2014 die Entlastung des Bürgermeisters.