Für den im beigefügten Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan-Nr.1 Schmalkalden, Wilhelm-Külz-Straße“.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und zur Äußerung aufzufordern.
30.06.2021 - Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie
N 15 - Empfehlung
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12.07.2021 - Stadtrat
Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 056/21S
Beschluss Nr. 056/21S
Der Stadtrat beschließt:
Für den im beigefügten Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan-Nr.1 Schmalkalden, Wilhelm-Külz-Straße“.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und zur Äußerung aufzufordern.