Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für den Neubau eines Verbrauchermarktes in der Wilhelm-Külz-Straße hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
18. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 14 Beschluss:055/21S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 070/21 Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für den Neubau eines Verbrauchermarktes in der Wilhelm-Külz-Straße
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim

 

Die TOPs 14 und 15 werden gemeinsam beraten.

 

Beide Beschlussvorlagen sind im Erweiterten Bauausschuss ausführlich vorberaten worden.

 

Zum einen ist die Errichtung eines neuen REWE-Marktes geplant, der den heutigen Standards entspricht, beispielsweise hinsichtlich optischen oder energetischen Anforderungen. Hier möchte die Stadt baurechtlich begleitend den Rechtsrahmen entwickeln.

Zum anderen muss die zukünftige Nutzung des jetzigen REWE-Marktes erarbeitet werden. Dabei möchte die Stadt in jedem Fall mitentscheiden, wie diese Grundstücksfläche entwickelt wird, um gegebenenfalls Veränderungssperren verhängen zu können. Mit dem Investor, der Eigentümer beider Grundstücke ist, wurde das entsprechend vereinbart. Ziel ist es, eine gute und qualitative Versorgung im Lebensmittelhandel zu gewährleisten, ohne nochmals ein Vollsortiment mit Märkten wie Pfennigpfeiffer oder Rossmann (ähnlich wie beim Aue-Center) vorzuhalten.

Mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde ist ebenfalls abgestimmt, dass zwei Beschlüsse gefasst werden.

 

Herr Dr. Svoboda ergänzt gemäß Konsens der Vorberatung im Bauausschuss, dass beide Bereiche getrennt beplant, aber bis zum Schluss parallel behandelt werden sollten. Darüber hinaus stellt der Investor seine Planungen vor, damit die Stadträte darüber befinden können. Außerdem wird empfohlen, einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

 

Herr Liebaug begrüßt grundsätzlich diese Stadtentwicklung im nördlichen Stadtgebiet.

Mit dem neuen REWE-Markt gäbe es jedoch zwei Getränkemärkte nebeneinander. Dazu erläutert Herr Kaminski, dass im neuen REWE-Markt eine Getränkeabteilung vorgesehen ist, kein räumlich getrennter Getränkemarkt wie bisher. Herr Liebaug spricht sich dafür aus, die Situation bei den Detailplanungen zu berücksichtigen und gegebenenfalls für einen Interessenausgleich zu sorgen.

 

Da der Investor/Bauträger des REWE-Marktes auch an anderen Stellen in Schmalkalden investiert, war ein Gespräch gewünscht, in dem er seine Ideen und Entwicklungsziele insgesamt vorstellt. Der Bürgermeister informiert diesbezüglich, dass das für den Wirtschaftsförderausschuss angedacht ist, eventuell gemeinsam mit dem Bauausschuss.

 

Weiterhin merkt Herr Liebaug an, dass seitens seiner Fraktion ausdrücklich Wert darauf gelegt wird, am Standort des jetzigen REWE-Marktes in Zukunft keine innenstadtrelevanten Sortimente anzusiedeln.

 

Auf Nachfrage bezüglich des DRK führt der Bürgermeister aus, dass es hier künftig Veränderungen geben wird. Zunächst erfolgen jedoch Abstimmungen des DRK auf Kreis-Ebene. Der bauliche Zustand der Rettungswache ist nicht mehr zeitgemäß. Eine Option ist daher ein Neubau der Rettungswache, was bei der Aufstellung des Bebauungsplanes mit zu betrachten wäre, damit sich das Gebäude dann in diesen Bereich einfügt.

 

Nunmehr wird zunächst über TOP 14 abgestimmt, anschließend über TOP 15. Beide Beschlüsse werden einstimmig gefasst.

 

 


Beschluss Nr. 055/21S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Für den beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden – Verbrauchermarkt Wilhelm-Külz-Straße.

 

  1. Mit dem Vorhabenträger ist auf der Grundlage des § 11 BauGB ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahme und der daraus entstehenden Kosten abzuschließen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

23

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