Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 070/21  

 
 
Betreff: Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für den Neubau eines Verbrauchermarktes in der Wilhelm-Külz-Straße
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz Vorberatung
30.06.2021    Erweiterte Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz      
Stadtrat Entscheidung
12.07.2021 
18. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (055/21S)
Anlagen:
Übersichtsplan
Lageplan räumlicher Geltungsbereich

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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Für den beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden – Verbrauchermarkt Wilhelm-Külz-Straße.

 

  1. Mit dem Vorhabenträger ist auf der Grundlage des § 11 BauGB ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahme und der daraus entstehenden Kosten abzuschließen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Begründung:

 

Der Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Schmalkalden, Flur 17, Flurstücke 19/2, 19/4 und 19/9 (Gesamtfläche: 10.155 m²) beabsichtigt darauf einen REWE-Verbrauchermarkt mit Parkplätzen zu errichten.

Dabei sollen die auf den Grundstücken 19/2 und 19/4 vorhandenen baulichen Anlagen abgebrochen werden.

 

Über einen Bebauungsplan sind die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzung zur Genehmigung des Verbrauchermarktes zu schaffen.

 

Die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahme und deren Kosten sind dem Vorhabenträger über einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zu übertragen.

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt Schmalkalden ist der betreffende Bereich der Wilhelm-Külz-Straße als gemischte Baufläche dargestellt. Bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmalkalden ist dieser entsprechend als Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ anzupassen.

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

 

 

 

 

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Anlagen

 

         Übersichtsplan

         Lageplan mit Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs

 

 

 

Bürgermeister

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

 

 

 

 

 

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

30.06.2021

7

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X

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan (1185 KB)    
Anlage 2 2 Lageplan räumlicher Geltungsbereich (608 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   01.07.2021 07:56:18   Michaela Dehler