Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
18. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 13 Beschluss:054/21S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 069/21 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim

 

Herr Kaminski erläutert, dass die GEWAS im Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden noch in diesem Jahr Wasser und Abwasser erneuert. Am Ende der Straße gibt es noch 1-2 Grundstücke, die bebaut werden können. Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes hatte darum gebeten, es als Satzung zu beschließen; ein B-Plan ist nicht erforderlich.

 

Der Ortsteilrat war mit eingebunden und hat zugestimmt.

 

Bei dem Bereich der Mühlenwiese handelt es sich um ein Überschwemmungsgebiet. Herr Abicht weist darauf hin, dass das den künftigen Bauherren dieser Baugrundstücke mitgeteilt und die Haftung der Stadt Schmalkalden vertraglich ausgeschlossen werden muss.

Herr Trabert in Funktion als Ortsteilbürgermeister ergänzt, dass die Bauherren ursprünglich aus Mittelschmalkalden stammen und ihnen daher die Thematik „Überschwemmungsgebiet“ bekannt ist.

 

Der Vorsitzende stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung, der einstimmig zugestimmt wird.

 

 


Beschluss Nr. 054/21S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung und der Entwurf der Begründung werden in der Fassung vom 16.06.2021 gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung und der Entwurf der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Während der öffentlichen Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB kein Umweltbericht erforderlich.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

23

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