Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 069/21  

 
 
Betreff: Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
30.06.2021    Erweiterte Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz      
Stadtrat Entscheidung
12.07.2021 
18. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (054/21S)
Anlagen:
Planunterlagen - Entwurf
Begründung

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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung und der Entwurf der Begründung werden in der Fassung vom 16.06.2021 gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB für den Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung und der Entwurf der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Während der öffentlichen Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB kein Umweltbericht erforderlich.

 

 

 

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Begründung:

 

Die Wohngrundstücke im Bereich Mühlenwiese im OT Mittelschmalkalden sind zurzeit unzureichend abwasserseitig erschlossen. Daher plant der Wasser- und Abwasserzweckverband Schmalkalden und Umgebung mit seinem Eigenbetrieb GEWAS im Jahr 2021 seine Anlagen zu erneuern bzw. zu erweitern.

Somit ist eine beidseitige Bebauung des Straßenzuges „Mühlenweg“ möglich.

Um auch hierfür die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen, ist in Abstimmung mit dem Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Kreisplanung, eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aufzustellen.

Durch das Planungsbüro Simon wurde ein entsprechender Entwurf mit Begründung erarbeitet. Dieser ist durch den Stadtrat der Stadt Schmalkalden zu billigen, um danach die Öffentlichkeit und die betroffenen Träger öffentlicher Belange im Verfahren zu beteiligen.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

 

Planunterlagen - Entwurf

Begründung

 

 

Bürgermeister

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

 

 

 

 

 

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

30.06.2021

7

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X

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Planunterlagen - Entwurf (2796 KB)    
Anlage 1 2 Begründung (538 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   01.07.2021 07:54:52   Michaela Dehler