Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Es handelt sich um einen formellen Beschluss. Ohne Verlängerung würde die Frist auslaufen, was zu Nachteilen führt, insbesondere bei der städtebaulichen Förderung.
Weiteren Erläuterungsbedarf gibt es nicht. Es wird folgender Beschluss einstimmig gefasst:
Beschluss Nr. 053/21S
Der Stadtrat beschließt: Auf der Grundlage des § 142 Abs.3 Satz 4 BauGB, der Überleitungsvorschrift § 235 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 39 der Thüringer Kommunalordnung wird die Frist für die Durchführung der Sanierung innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Innenstadt Schmalkalden“ bis zum 31.12.2030 verlängert.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||