Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Sanierungsgebiet "Innenstadt Schmalkalden" hier: Verlängerung der Frist zur Durchführung der Sanierung  

 
 
18. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 12 Beschluss:053/21S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 059/21 Sanierungsgebiet "Innenstadt Schmalkalden"
hier: Verlängerung der Frist zur Durchführung der Sanierung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Hauck, Bianka

 

Es handelt sich um einen formellen Beschluss. Ohne Verlängerung würde die Frist auslaufen, was zu Nachteilen führt, insbesondere bei der städtebaulichen Förderung.

 

Weiteren Erläuterungsbedarf gibt es nicht. Es wird folgender Beschluss einstimmig gefasst:

 

 


Beschluss Nr. 053/21S

 

Der Stadtrat beschließt:

Auf der Grundlage des § 142 Abs.3 Satz 4 BauGB, der Überleitungsvorschrift § 235 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 39 der Thüringer Kommunalordnung wird die Frist für die Durchführung der Sanierung innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Innenstadt Schmalkalden“ bis zum 31.12.2030 verlängert.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

23

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